Sitzung: 05.10.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0478
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Friedrichsgaber Weg
/ Stettiner Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich
Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12,
Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.09.2017 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
· Darstellung von
Flächen für den Gemeinbedarf
· Darstellung von
Flächen für Versorgungsanlagen
· Anpassung der
Grenze des geplanten Landschaftsschutzgebietes
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
"Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße", Gebiet: westlich
Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt,
östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur
12, Gemarkung Garstedt
(Anlage 3 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die Planzeichnung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2020) vom
20.09.2017 (Anlage 4 der Einladung) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend
den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 6 der
Einladung durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder:14;
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14