Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann gibt die Beantwortung der Anfrage von Herrn Bialojan vom 19.07.2000, TOP 10.4, mit der nachfolgenden Berichtsvorlage M00/0432 zu Protokoll:

 

 

Eine telefonische Anfrage ist erfolgt.

 

Informationsmaterial über den derzeitigen Diskussionsstand ist zugesagt.

 

Als einzuladenden Fachkundigen könnte ein Mitarbeiter von der Hamburger Behörde angesprochen werden.

 

Ab 2002 soll die Kita-Card eingeführt werden.

 

Grundlegend wird damit von institutioneller Förderung umgestellt auf subjektbezogene Förderung.

 

d. h. Eltern lassen vom zuständigen Bezirksamt eine Betreuungsbedarf bestätigen, z.B. 6 Std. mit Verpflegung, und können mit dieser Bestätigung (=Kita Card) einen für sie passenden Anbieter “wählen”.

 

Momentan sollen eine Fülle von Detailproblemen existieren, die in einer Arbeitsgruppe noch abgearbeitet werden müssen. Grundsätzliche seien alle Freien Träger bereit, die Einführung des Kita-Card Systems zu akzeptieren.

 

Die gutachterliche Stellungnahmen sehen keine unüberwindbaren rechtlichen Probleme bei der Einführung.

 

 

 

Auszug

402