Sitzung: 12.12.2017 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44
Vorlage: B 17/0524/2
Beschluss
Die nachfolgende Nachtragshaushaltssatzung
wird beschlossen:
der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
1.
im Ergebnisplan der |
erhöht
EUR |
vermindert EUR |
und damit der
Gesamtbetrag des bisher gesetzt auf EUR EUR |
|
Gesamtbetrag der Erträge |
23.030.000 |
|
212.915.400 |
235.945.400 |
Gesamtbetrag der
Aufwendungen |
17.656.900 |
|
211.910.300 |
229.567.200 |
Jahresüberschuss |
5.373.100 |
|
1.005.100 |
6.378.200 |
Jahresfehlbetrag |
|
|
|
|
2.
im Finanzplan der |
|
|
|
|
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
22.969.000 |
|
209.022.300 |
231.991.300 |
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4.656.900 |
|
198.222.800 |
202.879.700 |
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
12.242.000 |
37.852.800 |
25.610.800 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
|
7.815.000 |
49.269.500 |
41.454.500 |
§ 2
Es
werden neu festgesetzt:
von
bisher auf
der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen 31.312.000 EUR 23.497.000 EUR
Norderstedt, den 13.12.2017
In Vertretung
Reinders
Zweite Stadträtin
Abstimmung über die Beschlussvorlage inkl. der
nachgesandten Änderungen:
Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.