Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Berichtsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Herr Langeheinicke bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung bezüglich des Vorgehens bzw. durchzuführende Maßnahmen bei Beschädigung eines Baumes infolge eines Verkehrsunfalles.

 

Stellungnahme des Teams Natur und Landschaft:

 

Wird ein Baum bei einem Verkehrsunfall geschädigt, werden zuerst verkehrssichernde Maßnahmen wie Freilegen der Verkehrsfläche, Bergung abgebrochener Baumteile usw. durchgeführt. Der Unfallort wird fotografiert, die Schäden festgehalten.

Da die Unfallschäden in der Regel bedeutend sind, wird dann zur Ermittlung der Schadenshöhe ein Gutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben.

Liegt die Schadensmeldung von der Polizei vor, wird dem haftenden Fahrzeughalter die ermittelten Kosten einschl. Nebenkosten (z. B. Gutachterkosten, Bergung der Baumteile usw.) in Rechnung gestellt.

Für eingehende Schadensersatzleistungen bei Baumschäden ist die Einnahmehaushaltsstelle 6300.15150 – Schadensersätze Straßenbäume – eingerichtet worden. Diese Haushaltsstelle ist gekoppelt mit der Ausgabenhaushaltsstelle 6300.51131 – Gemeindestraßen, Straßenbäume – Ersatzbeschaffung –.

Aus dieser Haushaltsstelle werden die Ersatzpflanzungen am Unfallort oder an Alternativstandorten finanziert.