Sitzung: 20.09.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der Ausschuss für
Umweltschutz nimmt die Berichtsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Herr Langeheinicke bittet um
eine Stellungnahme der Verwaltung bezüglich des Vorgehens bzw. durchzuführende
Maßnahmen bei Beschädigung eines Baumes infolge eines Verkehrsunfalles.
Stellungnahme des Teams Natur
und Landschaft:
Wird ein Baum bei einem
Verkehrsunfall geschädigt, werden zuerst verkehrssichernde Maßnahmen wie
Freilegen der Verkehrsfläche, Bergung abgebrochener Baumteile usw.
durchgeführt. Der Unfallort wird fotografiert, die Schäden festgehalten.
Da die Unfallschäden in der
Regel bedeutend sind, wird dann zur Ermittlung der Schadenshöhe ein Gutachten
bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben.
Liegt die Schadensmeldung von
der Polizei vor, wird dem haftenden Fahrzeughalter die ermittelten Kosten
einschl. Nebenkosten (z. B. Gutachterkosten, Bergung der Baumteile usw.) in
Rechnung gestellt.
Für eingehende
Schadensersatzleistungen bei Baumschäden ist die Einnahmehaushaltsstelle
6300.15150 – Schadensersätze Straßenbäume – eingerichtet worden. Diese
Haushaltsstelle ist gekoppelt mit der Ausgabenhaushaltsstelle 6300.51131 –
Gemeindestraßen, Straßenbäume – Ersatzbeschaffung –.
Aus dieser Haushaltsstelle
werden die Ersatzpflanzungen am Unfallort oder an Alternativstandorten
finanziert.