Sitzung: 19.04.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0158
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 324
Norderstedt "Ulzburger Straße/südlich Rüsternweg", Gebiet: westlich
der Ulzburger Straße, nördlich des bestehenden Rechenzentrums, östlich der
U-Bahn-Trasse, südlich Rüsternweg (Anlage 1 der Vorlage) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 23.03.2018
(Anlage 2 der Vorlage) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5
der Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.