Sitzung: 05.10.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0494
Herr
Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht:
In
der o. g. Sitzung am 21.09.2000 fragte Herr Rudolf an, aus welchen Gründen der
im öffentlichen Eigentum stehende Seitenstreifen derart eng mit Findlingen und
Pollern aus Holz zur Straße hin abgegrenzt wurde, sodass keine Fahrzeuge (Pkws)
mehr darauf abgestellt werden können.
Bei
stärkeren Besucherzahlen der Thomaskirche, was hin und wieder der Fall ist,
wird der Seitenstreifen dringend zum Parken benötigt. Besteht diese Möglichkeit
nicht, ist zu befürchten, dass die Straße zugeparkt wird.
Hierzu
teilt die Verwaltung mit, dass der im öffentlichen Eigentum stehende
Seitenstreifen tatsächlich extra mit Pollern in geringen Abständen versehen
worden ist, damit dort keine Fahrzeuge parken können.
In
der Vergangenheit wurde bei größeren Veranstaltungen (z. B. der Firma Ethicon)
der öffentliche Seitenstreifen so stark beparkt, dass Hecken beschädigt und
Anwohner/innen beim Verlassen ihrer Grundstücke sehr stark gefährdet wurden.
Dieser
Zustand führte zu massiven Protesten von Anwohner/innen, die ihren Unmut schriftlich
und mündlich bei Mitarbeitern des Amtes Stadt als Lebensraum vorgetragen haben.
In
der Vergangenheit war dies auch bei größeren Veranstaltungen in der
Thomaskirche nicht anders.
Nachdem
die Absperrung und Begrenzung aus Holzpollern vorgenommen wurde, zeigen sich
die Anwohner/innen sehr dankbar und zufrieden.
Die
Befürchtung, dass durch die Sperrung des öffentlichen Seitenstreifens die
Straße zugeparkt wird, ist bisher nicht zu beobachten, obwohl öffentliche
Großveranstaltungen (EXPO-Projekt) durchgeführt wurden. Es ist sicherlich auch
zu vermuten, dass die privaten Anlieger auf die Situation reagiert haben und
demzufolge ist auch eine Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und der
Firma Ethicon denkbar.
In
diesem Fall sieht sich das Amt Stadt als Lebensraum bestätigt, dass die
Gefahrenabwehr und die bürgerorientierte Verwaltungsarbeit höher zu gewichten
ist, als eine mögliche Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf dem Glashütter
Kirchenweg.
Das
Amt Stadt als Lebensraum schlägt demzufolge vor, die Situation nicht zu
verändern.