Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 18/0191
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt, 4. Änderung „Erweiterung des
Feuerwehrtechnischen Zentrums Stormarn", Gebiet: westlich
Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Stormarnstraße, östlich Schützenwall,
südlich Flurstück 1/67, Flur 01, Gemarkung Glashütte sowie Flurstück 25/30
tlw., Flur 01, Gemarkung Glashütte und Flurstück 24/3 tlw., Flur 02,
Gemarkung Glashütte beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
16.04.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur
Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung des Feuerwehrtechnischen Zentrums
Stormarnstraße
- Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung der Norderstedter
Tafel
- Sicherung der Maßnahmenfläche im Westen samt Baumbestand.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend:
14;
Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0
damit
einstimmig beschlossen.