Sitzung: 19.06.2018 Stadtvertretung
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: B 18/0273
Die anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter werden durch Handschlag von der Stadtpräsidentin gem. § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.