Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschluss

Folgender Sachverhalt wird beschlossen:

 

1.    Die Gemeindewahl vom 06.05.2018 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39 Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.


Abstimmung:

Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.