Sitzung: 18.09.2018 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: B 18/0357
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 18/0357)
werden
berücksichtigt
1.,
7.
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
2.,
3., 4., 5., 6., 8., 9., 10., 11.1, 11.2, 11.3, 11.4, 11.5, 11.6, 11.7, 11.8,
11.9, 11.10, 11.11, 11.12, 11.13
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Abschließender
Beschluss
- Auf Grund des § 5 BauGB wird der Bauleitplan, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Park-and-Ride-Anlage
Meeschensee", Gebiet: westlich der AKN-Bahnlinie, nördlich
Elfenhagen, östlich und südlich des Staatsforstes Rantzau in der
zuletzt geänderten Fassung vom 22.08.2018 beschlossen.
Die
Begründung wird in der Fassung vom 22.08.2018 (Anlage 5 zur
Vorlage B 18/0357) gebilligt.
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Bauleitplan, 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Park-and-Ride-Anlage
Meeschensee" zur Genehmigung bei der höheren
Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung
anzugeben, dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplanes und
die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der
Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu
bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die
alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes
einzuarbeiten sind. Dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und
Integration des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises
Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39;
davon anwesend 38; Ja-Stimmen: 38; Nein-Stimmen: 0;
Stimmenenthaltung: 0