Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Vorsitzende macht den Vorschlag, dass dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen wird, dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Der Ausschuss diskutiert die Vorlage mit der Verwaltung.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie schnellst möglich eine Situation geschaffen werden kann, ggf durch das Setzen von Pollern, die zur Verbesserung der Sicherheit für den Schulweg entlang des Grünen Weges führt.

 

Herr Lange fragt an, ob der Wilstedter Weg in Höhe Eingangs Norderstedt (Hundefriedhof) abgebunden werden kann.

 

Bericht:

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 29.6.2000 beschlossen in der Straße Grüner Weg von Glashütter Damm bis Op de Hütt im Rahmen der Schulwegsicherung einen provisorischen Gehweg zu bauen.

 

Daraus ergab sich der Auftrag für Team 694 (Verkehrsflächen) mit folgenden Prioritäten:

 

1.)      Planung und Bau eines sicher zur Fahrbahn abgegrenzten Gehweges

2.)      Ableitung des Oberflächenwassers der Fahrbahn zur anderen Straßenseite mit der Anlage von Mulden bzw. Gräben

3.)      Minimierung der Baukosten und Grunderwerb bei geringstmöglichen Veränderungen im Baum- und Knickbereich.

 

 

Die Ausgangssituation für die Planung stellte sich wie folgt dar:

 

Die Flurstücksgrenzen beruhen auf Vermessungen Ende des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts. Viele wesentliche Grenzpunkte waren nicht sichtbar.

 

Die Fahrbahn besteht aus einem i.M. 3,20m breiten, bituminös befestigten landwirtschaftlichem Weg.

 

Die Entwässerung der Fahrbahnfläche im Dachprofil erfolgt beidseitig über Bankettstreifen zu den Knicks hin und führt bei längeren Regenfällen zu Pfützen die schon mal bis zur Fahrbahnmitte reichen können.

 

Im ersten Abschnitt vom Glashütter Damm bis Schosterredder (Länge ca. 250 m) ist beidseitig Bebauung vorhanden. Von Schosterredder bis Hofweg (Länge ca. 400 m) ist überwiegend keine Bebauung vorhanden. Bis Op de Hütt (Länge ca. 300 m) ist lediglich die Ostseite bebaut.

 

Für die Planung mußte zunächst ein umfangreicher Vermessungsauftrag (mehr als 90 Grenzpunkte) erteilt werden. Die Ergebnisse der Vermessung werden zum Ende der 41. KW in der GDV der Stadt Norderstedt vollständig verfügbar sein.

 

Es ist vorgesehen an der Ostseite einen durch Hochbord abgegrenzten 1,50 m breiten Gehweg anzulegen. Die Befestigung erfolgt mit Grand.

Alle Planungen werden so durchgeführt, daß die jetzt durchzuführenden Arbeiten weitgehend auch für einen späteren Gesamtausbau dienen können

 

Da im zweiten Abschnitt kein Grunderwerb zu erwarten war, wurde vor Eingang aller Vermessungsergebnisse hier mit der Planung begonnen.

 

In diesem Bereich wird der Gehweg Quergefälle zum Knick erhalten. Die Fahrbahnfläche wird so profiliert, daß ein einseitiges Gefälle nach Westen entsteht. Der Bankettstreifen wird hier mit Tiefbord und Rasengitternsteinen befestigt um die dann noch häufigere Befahrung bei Begegnungsverkehr aufnehmen zu können. Daran schließt sich eine ca. 20 cm tiefe Mulde zur Aufnahme des Oberflächenwassers an.

Eine Verbreiterung der asphaltierten Fahrbahnfläche ist nicht vorgesehen und auch ohne Grunderwerb bzw. Eingriff in den Knick nicht möglich. Die nutzbare Fahrbahnbreite beträgt dann 3,20 m zzgl. 0,80 m Rasengittersteine bzw. Tiefbord zum Ausweichen.

 

Die Arbeiten für diesen zweiten Abschnitt könnten im Dezember ausgeschrieben werden.

 

Für die anderen Abschnitte wird jetzt mit der Planung begonnen und ggf. Verhandlungen über Grunderwerb bzw. Grundstückstausch aufgenommen.

 

Dem Protokoll werden durch den Vorsitzenden zwei Schreiben zu diesem Thema beigefügt (Anlage 5). Die Verwaltung wird gebeten, diese Anregungen bei der weiteren Planung gegebenenfalls zu berücksichtigen.

 

Beschlußkopie an:          69