Sitzung: 19.10.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0528
Der
Vorsitzende macht den Vorschlag, dass dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen
wird, dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der
Ausschuss diskutiert die Vorlage mit der Verwaltung.
Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie schnellst möglich eine Situation
geschaffen werden kann, ggf durch das Setzen von Pollern, die zur Verbesserung
der Sicherheit für den Schulweg entlang des Grünen Weges führt.
Herr
Lange fragt an, ob der Wilstedter Weg in Höhe Eingangs Norderstedt
(Hundefriedhof) abgebunden werden kann.
Bericht:
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 29.6.2000
beschlossen in der Straße Grüner Weg von Glashütter Damm bis Op de Hütt im
Rahmen der Schulwegsicherung einen provisorischen Gehweg zu bauen.
Daraus
ergab sich der Auftrag für Team 694 (Verkehrsflächen) mit folgenden
Prioritäten:
1.)
Planung
und Bau eines sicher zur Fahrbahn abgegrenzten Gehweges
2.)
Ableitung
des Oberflächenwassers der Fahrbahn zur anderen Straßenseite mit der Anlage von
Mulden bzw. Gräben
3.)
Minimierung
der Baukosten und Grunderwerb bei geringstmöglichen Veränderungen im Baum- und
Knickbereich.
Die
Ausgangssituation für die Planung stellte sich wie folgt dar:
Die
Flurstücksgrenzen beruhen auf Vermessungen Ende des 19. bzw. Anfang des 20.
Jahrhunderts. Viele wesentliche Grenzpunkte waren nicht sichtbar.
Die
Fahrbahn besteht aus einem i.M. 3,20m breiten, bituminös befestigten
landwirtschaftlichem Weg.
Die
Entwässerung der Fahrbahnfläche im Dachprofil erfolgt beidseitig über
Bankettstreifen zu den Knicks hin und führt bei längeren Regenfällen zu Pfützen
die schon mal bis zur Fahrbahnmitte reichen können.
Im
ersten Abschnitt vom Glashütter Damm bis Schosterredder (Länge ca. 250 m) ist
beidseitig Bebauung vorhanden. Von Schosterredder bis Hofweg (Länge ca. 400 m)
ist überwiegend keine Bebauung vorhanden. Bis Op de Hütt (Länge ca. 300 m) ist
lediglich die Ostseite bebaut.
Für
die Planung mußte zunächst ein umfangreicher Vermessungsauftrag (mehr als 90
Grenzpunkte) erteilt werden. Die Ergebnisse der Vermessung werden zum Ende der
41. KW in der GDV der Stadt Norderstedt vollständig verfügbar sein.
Es
ist vorgesehen an der Ostseite einen durch Hochbord abgegrenzten 1,50 m breiten
Gehweg anzulegen. Die Befestigung erfolgt mit Grand.
Alle
Planungen werden so durchgeführt, daß die jetzt durchzuführenden Arbeiten
weitgehend auch für einen späteren Gesamtausbau dienen können
Da
im zweiten Abschnitt kein Grunderwerb zu erwarten war, wurde vor Eingang aller
Vermessungsergebnisse hier mit der Planung begonnen.
In
diesem Bereich wird der Gehweg Quergefälle zum Knick erhalten. Die
Fahrbahnfläche wird so profiliert, daß ein einseitiges Gefälle nach Westen
entsteht. Der Bankettstreifen wird hier mit Tiefbord und Rasengitternsteinen
befestigt um die dann noch häufigere Befahrung bei Begegnungsverkehr aufnehmen
zu können. Daran schließt sich eine ca. 20 cm tiefe Mulde zur Aufnahme des
Oberflächenwassers an.
Eine
Verbreiterung der asphaltierten Fahrbahnfläche ist nicht vorgesehen und auch
ohne Grunderwerb bzw. Eingriff in den Knick nicht möglich. Die nutzbare
Fahrbahnbreite beträgt dann 3,20 m zzgl. 0,80 m Rasengittersteine bzw. Tiefbord
zum Ausweichen.
Die
Arbeiten für diesen zweiten Abschnitt könnten im Dezember ausgeschrieben
werden.
Für
die anderen Abschnitte wird jetzt mit der Planung begonnen und ggf.
Verhandlungen über Grunderwerb bzw. Grundstückstausch aufgenommen.
Dem
Protokoll werden durch den Vorsitzenden zwei Schreiben zu diesem Thema
beigefügt (Anlage 5). Die Verwaltung wird gebeten, diese Anregungen bei der
weiteren Planung gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Beschlußkopie
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