Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Mit Schreiben vom 25.09.2000, hier eingegangen am 02.10.2000, unterrichtet das Bezirksamt Hamburg-Nord, Stadtplanungsabteilung, die Stadt Norderstedt als Nachbargemeinde über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Langenhorn 66. Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Teilbereich.

 

Der Bebauungsplan Langenhorn 66 liegt östlich der Tangstedter Landstraße und umfasst im Wesentlichen die Flächen des Heidberg-Krankenhauses einschließlich östlich und südlich angrenzender Teilflächen zwischen Wakendorfer Weg und Hohe Liedt.

 

Durch den in Aussicht genommenen Bebauungsplan werden insbesondere der Bebauungsplan Langenhorn 44 von 1982 und der Baustufenplan Langenhorn von 1956 überarbeitet und überplant.

Ziel des Bebauungsplanes ist, auf den bisher für den Gemeinbedarf ausgewiesenen Flächen des Heidberg-Krankenhauses Wohnbauflächen neu auszuweisen. Teilweise handelt es sich dabei um noch Flächen und Gebäude des ehemaligen Kasernengeländes und Gebäuden, die zwischenzeitlich teilgewerblich genutzt werden. Neben der Neuausweisung von Wohnbauflächen sollen bestehende Wohnquartiere erweitert und planungsrechtlich gesicherte Wohnbauflächen intensiver genutzt werden, sodass im Plangebiet rund 700 Wohnungen neu errichtet werden können. Dem angestrebten Bevölkerungszuwachs trägt der Bebauungsplan durch die Neuausweisung einer Fläche für ein Kindertagesheim sowie einer Fläche für Schulerweiterung Rechnung. Weiterhin sollen neue private Grünflächen für Dauerkleingärten geschaffen werden.

 

Die Prüfung der Planungsunterlagen durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Norderstedt durch diese Planung nicht betroffen werden. Die Stadt wird eine dahingehend lautende Stellungnahme an das Bezirksamt Hamburg-Nord abgeben.

 

Anlage 4