Sitzung: 19.10.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0541
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Mit
Schreiben vom 25.09.2000, hier eingegangen am 02.10.2000, unterrichtet das
Bezirksamt Hamburg-Nord, Stadtplanungsabteilung, die Stadt Norderstedt als
Nachbargemeinde über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Langenhorn 66. Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes
für den betreffenden Teilbereich.
Der
Bebauungsplan Langenhorn 66 liegt östlich der Tangstedter Landstraße und
umfasst im Wesentlichen die Flächen des Heidberg-Krankenhauses einschließlich
östlich und südlich angrenzender Teilflächen zwischen Wakendorfer Weg und Hohe
Liedt.
Durch
den in Aussicht genommenen Bebauungsplan werden insbesondere der Bebauungsplan
Langenhorn 44 von 1982 und der Baustufenplan Langenhorn von 1956 überarbeitet
und überplant.
Ziel
des Bebauungsplanes ist, auf den bisher für den Gemeinbedarf ausgewiesenen
Flächen des Heidberg-Krankenhauses Wohnbauflächen neu auszuweisen. Teilweise
handelt es sich dabei um noch Flächen und Gebäude des ehemaligen
Kasernengeländes und Gebäuden, die zwischenzeitlich teilgewerblich genutzt
werden. Neben der Neuausweisung von Wohnbauflächen sollen bestehende
Wohnquartiere erweitert und planungsrechtlich gesicherte Wohnbauflächen
intensiver genutzt werden, sodass im Plangebiet rund 700 Wohnungen neu
errichtet werden können. Dem angestrebten Bevölkerungszuwachs trägt der
Bebauungsplan durch die Neuausweisung einer Fläche für ein Kindertagesheim
sowie einer Fläche für Schulerweiterung Rechnung. Weiterhin sollen neue private
Grünflächen für Dauerkleingärten geschaffen werden.
Die
Prüfung der Planungsunterlagen durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange
der Stadt Norderstedt durch diese Planung nicht betroffen werden. Die Stadt
wird eine dahingehend lautende Stellungnahme an das Bezirksamt Hamburg-Nord
abgeben.
Anlage
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