Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschluss

 

Es wird um Prüfung der Umsetzbarkeit der folgenden Ausnahmegenehmigung gebeten:

Hebammen erhalten gegen Vorlage ihres Tätigkeitsnachweises kostenlos eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 StVO für das Stadtgebiet von Norderstedt. Sie wird auf den Zeitraum begrenzt, in dem die Tätigkeiten der Hebamme tatsächlich vor Ort ausgeübt werden.

Die Ausnahmegenehmigung soll folgende Tatbestände enthalten:

Parken auf Bewohnerparkplätzen;

Parken im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286/290 StVO);

Parken im Bereich von Parkscheinautomaten/Parkscheibenregelungen, auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus. Es besteht zudem Befreiung von der Parkschein-/Parkscheibenpflicht.


Abstimmung über den Prüfauftrag:

Bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.