Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße 34-36“,

Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte,

Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 10.10.2018 wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 10.10.2018 (Anlage 4 zur Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße 34-36" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen: 

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·         zu gewerblichen und verkehrlichen Lärmimmissionen (Kunden- und Anlieferungsverkehr) und Schutzmaßnahmen zu Verkehrslärmimmissionen (Straße)

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zu Lebensräumen und möglichem Lebensraumverlust von z. B. Fledermäusen und geschützten Brutvogelarten,

·           zu möglichen Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Tierarten (Fledermäuse, Brutvogelarten) sowie  Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen,

·           zu Biotopstrukturen,

·           zur Erhebung und Bewertung des Baumbestandes,

·           zu geplanten Baumpflanzungen und Begrünungsmaßnahmen

 

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Grundwasserschutz, Emissionen und Maßnahmen zum Schutz,

·      zur Bodenversiegelung und Einfluss auf Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Baugrund und Versickerung, Bodenverunreinigungen und Grundwasserstände, Bewertung der Bodenverunreinigungen

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte,

·         zur stadtklimatischen Situation im Plangebiet

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

·         keine Aussagen

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung dar.

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                         Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·           Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                      Stand: 16.1.2013

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 Stand: 12/2007

·           Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 218, Stand: 18.09.2008 der Stadt Norderstedt

·         Grünplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 218, Stand: 03/2009 „Gewerbegebiet Stonsdorf“ der Stadt Norderstedt

·         Orientierende Altlastenerkundung (Phase 2a) in Norderstedt, Stand: 23.11.2016 Stonsdorf, Stormarnstraße 34 - 36

·         Stellungnahme zur Verträglichkeit des Gebrauchtwarenhauses, Stand: 10/2017

·         Stellungnahme des Kreis Segeberg, Kreisplanung vom 22.11.2016

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

 

Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

davon anwesend…13..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…0…