Sitzung: 06.12.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0454
Beschluss
Der
geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße 34-36“,
Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich
Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78, Flur 1,
Gemarkung Glashütte,
Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage) und
Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 10.10.2018 wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom
10.10.2018 (Anlage 4 zur Vorlage)
wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße 34-36" -, die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 4 a
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-,
Schienen- und Flugverkehrslärm,
·
zu gewerblichen und verkehrlichen Lärmimmissionen
(Kunden- und Anlieferungsverkehr) und Schutzmaßnahmen zu
Verkehrslärmimmissionen (Straße)
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zu Lebensräumen und möglichem
Lebensraumverlust von z. B. Fledermäusen und geschützten Brutvogelarten,
·
zu möglichen Auswirkungen auf gefährdete und
geschützte Tierarten (Fledermäuse, Brutvogelarten) sowie Vermeidungs-, Minimierungs- und
Ausgleichsmaßnahmen,
·
zu Biotopstrukturen,
·
zur Erhebung und Bewertung des Baumbestandes,
·
zu geplanten Baumpflanzungen und
Begrünungsmaßnahmen
Boden und Wasser: Aussagen
·
zu Grundwasserständen,
·
zum Grundwasserschutz, Emissionen und Maßnahmen zum
Schutz,
·
zur Bodenversiegelung und Einfluss auf
Bodenfunktion, Bodenbeschaffenheit, Baugrund und Versickerung,
Bodenverunreinigungen und Grundwasserstände, Bewertung der
Bodenverunreinigungen
Luft: Aussagen
·
zur Luftqualitätsgüte,
·
zur stadtklimatischen Situation im Plangebiet
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
·
keine Aussagen
Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen
in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
aus. Dieser stellt die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der
Flächennutzungsplanung dar.
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 16.1.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand:
2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 218, Stand:
18.09.2008 der Stadt Norderstedt
·
Grünplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 218, Stand: 03/2009
„Gewerbegebiet Stonsdorf“ der Stadt Norderstedt
·
Orientierende Altlastenerkundung (Phase 2a) in Norderstedt, Stand:
23.11.2016 Stonsdorf, Stormarnstraße 34 - 36
·
Stellungnahme zur Verträglichkeit des Gebrauchtwarenhauses, Stand:
10/2017
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg, Kreisplanung vom 22.11.2016
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.
Sollten
sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend…13..; Ja-Stimmen:…13…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…0…