Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschluss

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zurzeit geltenden Fassung, werden folgende Straßen und Wege der Stadt Norderstedt wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1.  als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 3. a) StrWG (Ortsstraßen)

Straßenbezeichnung                     Flur     Gemarkung                   Flurstücke

Im Brook                                         07        Harksheide                     239

Ernst-Bader-Ring                          09        Harksheide                     444

Südportal                                        03        Garstedt                          424

2.  als sonstige öffentliche Straße, und zwar als beschränkt öffentliche Straße

      im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b) StrWG

Straßenbezeichnung                     Flur     Gemarkung                   Flurstücke

Zwijndrechtring

Befahrbarer Wohnweg,                   07        Garstedt                          11/38 und 11/57

Des weiteren wird gemäß § 7 Abs. 1 StrWG das Flurstück 1/104 sowie eine Teilfläche des Flurstück 6/13 der Flur 15 Gemarkung Garstedt von einer Gemeindestraße zu einer sonstigen öffentlichen Straße, und zwar als Gehweg (Verbindung zwischen Langer Kamp und Lupinenweg) im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b herabgestuft


Abstimmung:

Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.