Sitzung: 21.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0072
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 331 Norderstedt
"Östlich Friedrichsgaber Weg und westlich Falkenkamp", Gebiet:
Nördlich der Bebauung an der Waldstraße, östlich des Friedrichsgaber Weges,
südlich der Bebauung Habichtweg sowie Sperberstieg und westlich des Falkenkamps
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 10.01.2019 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Nachverdichtung des Wohnquartieres mit überwiegend Reihenhäusern und
Geschosswohnungsbau
- Schaffung von Baurechten für öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine öffentliche
Erschließung
- Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes sowie die Fortentwicklung
der Begrünung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 331 Norderstedt
"Östlich Friedrichsgaber Weg und westlich Falkenkamp", Gebiet:
Nördlich der Bebauung an der Waldstraße, östlich des Friedrichsgaber Weges,
südlich der Bebauung Habichtweg sowie Sperberstieg und westlich des Falkenkamps
(Anlage 2 zur Vorlage) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept (Anlage 4 a - e zur Vorlage) sowie die Erläuterung
(Anlage 5 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 der Anlage 6
der Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
14
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend 14.; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0