Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 331 Norderstedt "Östlich Friedrichsgaber Weg und westlich Falkenkamp", Gebiet: Nördlich der Bebauung an der Waldstraße, östlich des Friedrichsgaber Weges, südlich der Bebauung Habichtweg sowie Sperberstieg und westlich des Falkenkamps beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 10.01.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

           

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-       Nachverdichtung des Wohnquartieres mit überwiegend Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau

-       Schaffung von Baurechten für öffentlich geförderten Wohnungsbau

-       Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine öffentliche Erschließung

-       Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes sowie die Fortentwicklung der Begrünung.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 331 Norderstedt "Östlich Friedrichsgaber Weg und westlich Falkenkamp", Gebiet: Nördlich der Bebauung an der Waldstraße, östlich des Friedrichsgaber Weges, südlich der Bebauung Habichtweg sowie Sperberstieg und westlich des Falkenkamps (Anlage 2 zur Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept (Anlage 4 a - e zur Vorlage) sowie die Erläuterung (Anlage 5 zur Vorlage) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 der Anlage 6 der Vorlage durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14.; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0