Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

Das Ordnungsamt und beteiligte Fachabteilungen werden gebeten, in diesem Jahr die Genehmigungen für private Osterfeuer auf eigenem Gartengelände nicht mehr zu erteilen und sich gemeinsam mit der Feuerwehr auf i.d.R. auf 3-4 Brauchtums-Osterfeuer in Norderstedt zu beschränken. Diese sollen  sachgerecht vorbereitet und durch die Feuerwehr/THW oder andere  fachkundig Verantwortliche beaufsichtigt und durchgeführt werden. Die „Stadtverordnung über die Benutzung von Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien,“ hier insbesondere § 2. muss in allen Punkten Berücksichtigung finden.

 


Abstimmung:

4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, abgelehnt