Sitzung: 20.02.2019 Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: A 19/0088
Beschluss
Das
Ordnungsamt und beteiligte Fachabteilungen werden gebeten, in diesem Jahr die
Genehmigungen für private Osterfeuer auf eigenem Gartengelände nicht mehr zu
erteilen und sich gemeinsam mit der Feuerwehr auf i.d.R. auf 3-4
Brauchtums-Osterfeuer in Norderstedt zu beschränken. Diese sollen sachgerecht vorbereitet und durch die
Feuerwehr/THW oder andere fachkundig
Verantwortliche beaufsichtigt und durchgeführt werden. Die „Stadtverordnung über die Benutzung von
Feuer und brandgefährlichen Geräten im Freien,“ hier insbesondere § 2.
muss in allen Punkten Berücksichtigung finden.
Abstimmung:
4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen, abgelehnt