Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Einleitung des Interessenbekundungsverfahrens wird beschlossen.

Der Bereich für das Interessenbekundungsverfahren ist der angehängten Zeichnung (Anlage 1) zu entnehmen. Der Inhalt des Interessensbekundungsverfahrens gemäß dem Exposé wird gebilligt (Anlage 2 der Vorlage M 19/0113).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0