Sitzung: 21.03.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0137
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 340
Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße" ,Gebiet: Östlich
Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller
Straße; Flurstücke 7/18, Teilstücke der Flurstücke 738/7 und 749/5, Flur 16,
Gemarkung Garstedt.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.03.2019 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
- Schaffung von Baurechten für eine Feuerwache
- Sicherung der Grünverbindung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung