Sitzung: 16.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0201
Beschluss
a) Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße“, Gebiet:
nördl. der Bebauung Rehkamp, östl. Moorbekstraße, südl. der Bebauung
Moorbekstraße 70 bis 72 und westl. Ulzburger Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
17.04.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 zur Vorlage
B19/0201). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Entwicklung eines Wohnquartieres mit
Geschosswohnungsbau
·
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung für eine öffentliche Erschließung
·
Schaffung einer öffentlichen Wegeverbindung
zwischen Moorbekstraße und Ulzburger Straße
Das
Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der Bebauungsplan wird
nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt
"Östlich Moorbekstraße", Gebiet: nördl. der Bebauung Rehkamp, östl.
Moorbekstraße, südl. der Bebauung Moorbekstraße 70 bis 72 und westl. Ulzburger
Straße (Anlage 3 zur Vorlage
B19/0201) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept
mit drei Varianten vom 10.04.2019 (Anlage 5 zur Vorlage B19/0201) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6,
7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 7 der Vorlage B19/0201 durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0