Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße“, Gebiet: nördl. der Bebauung Rehkamp, östl. Moorbekstraße, südl. der Bebauung Moorbekstraße 70 bis 72 und westl. Ulzburger Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.04.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 zur Vorlage B19/0201). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Entwicklung eines Wohnquartieres mit Geschosswohnungsbau

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine öffentliche Erschließung

·         Schaffung einer öffentlichen Wegeverbindung zwischen Moorbekstraße und Ulzburger Straße


Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße", Gebiet: nördl. der Bebauung Rehkamp, östl. Moorbekstraße, südl. der Bebauung Moorbekstraße 70 bis 72 und westl. Ulzburger Straße (Anlage 3 zur Vorlage B19/0201) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept mit drei Varianten vom 10.04.2019 (Anlage 5 zur Vorlage B19/0201) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 7 der Vorlage B19/0201 durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0