Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dass dem FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. für die Sanierung der Kunstrasenplätze Garstedt 2 und 4 der Sportanlage Ochsenzoller Straße auf der Grundlage der Ausnahmeregelung der Sportförderrichtlinien der Stadt Norderstedt ( Teil A / Punkt 4 ) ein Zuschuss in Höhe von maximal 647.300 € gewährt wird.

 

Dabei stellt der genannte maximale Zuschussbetrag eine Obergrenze dar, die vom FC Eintracht Norderstedt e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 647.300 € sind in den Doppelhaushalt 2020/2021 für das Jahr 2020 aufzunehmen.

 

Umweltverträgliche Alternativen zum Mikroplastik sind bei technischer Umsetzbarkeit zu priorisieren.

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich, mit 11 Ja Stimmen

                                                     3  Enthaltungen