Sitzung: 25.06.2019 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1
Vorlage: B 19/0262
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 19/0262) werden
berücksichtigt
4.2,
5, 8b, 17,
teilweise
berücksichtigt
1.2,
1.3, 8a.2, 16, 18,
nicht
berücksichtigt
19
zur
Kenntnis genommen
1.1,
2, 3, 4, 6, 7, 8a.1, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 20
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater
Es sind keine Stellungnahmen von Privaten vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 3.
Änderung "Stormarnstraße 34-36"
, Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich Flurstück 2/36,
Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur
Vorlage B 19/0262) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur
Vorlage B 19/0262) in der zuletzt geänderten Fassung vom
10.10.2018, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 10.05.2019 (Anlage 8 zur Vorlage B 19/0262) wird
gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:
39;
davon anwesend: 36; Ja-Stimmen: 35; Nein-Stimmen: 1;
Stimmenenthaltung: 0, damit mehrheitlich angenommen.