Beschluss

 

a)  Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 19/0262) werden

 

 

berücksichtigt

4.2, 5, 8b, 17,

 

teilweise berücksichtigt

1.2, 1.3, 8a.2, 16, 18,

 

nicht berücksichtigt

19

 

zur Kenntnis genommen

1.1, 2, 3, 4, 6, 7, 8a.1, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 20

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater

 

Es sind keine Stellungnahmen von Privaten vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangen.

 

b)  Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 218 Norderstedt, 3. Änderung "Stormarnstraße 34-36"  , Gebiet: nördlich und östlich Stormarnstraße, südlich Flurstück 2/36, Flur 1, Gemarkung Glashütte, westlich Flurstück 78, Flur 1, Gemarkung Glashütte bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 19/0262) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 19/0262) in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.10.2018, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 10.05.2019 (Anlage 8 zur Vorlage B 19/0262) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39;

 

davon anwesend: 36; Ja-Stimmen: 35; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0, damit mehrheitlich angenommen.