Sitzung: 20.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0325
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 22.
Änderung "Stonsdorfer Weg / Tucheler Weg", Gebiet: südl. Stonsdorfer
Weg, westl. Tucheler Weg, östl. der Wohnbebauung Greifswalder Kehre 10a-10d,
nördl. der Reihenhausbebauung Tucheler Weg 2a-2h (Anlage 2 zur
Vorlage B 19/0325) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept vom 03.06.2019 (Anlage 3 zur Vorlage B 19/0325) und der Bebauungsplan–Vorentwurf vom
03.06.2019 (Anlage 4 zur Vorlage B
19/0325) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 7 der Vorlage B 19/0325 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend. 13; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0