Sitzung: 20.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0296
Beschluss
a) Gemäß §§ 2
ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
"südlich und nördlich Kösliner Weg", Gebiet: nördlich und südlich
Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der Kohfurth, nördlich der Bebauung
Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe am Kösliner Weg beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der
Planzeichnung vom 24.05.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage
2 zur Vorlage B 19/0296). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Umwandlung
der gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "südlich und
nördlich Kösliner Weg", Gebiet: nördlich und südlich Kösliner Weg,
westlich Gewerbe an der Kohfurth, nördlich der Bebauung Garstedter Feldstraße,
östlich Gewerbe am Kösliner Weg (Anlage 2 zur Vorlage B 19/0296) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Vorentwurf der 16.
FNP-Änderung vom 24.05.2019 (Anlage 3 zur Vorlage B 19/0296) wird als Grundlage
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7,
8, 9, 11 und 13 der Anlage 5 der Vorlage B 19/0296 durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend: 13; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0