Sitzung: 07.12.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0618
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Frau
Hahn berichtet von zwei Schreiben von Anwohnern zur Sperrung des Hasloher
Weges. Die Schreiben werden dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt. Frau
Hahn bittet um einen Bericht der Verwaltung zu diesem Thema.
Bei
den Straßen Hasloher Weg und Kornhoop handelt es sich ausschließlich um Straßen
mit dörflichem Charakter. Beide Straßen weisen weder Geh-, noch Radwege auf,
sodass Fußgänger insbesondere bei regnerischem Wetter auf die Fahrbahn
ausweichen müssen.
Nachdem
seit Frühjahr 2000 der Durchgangsverkehr erheblich zugenommen hat, sollte
insbesondere zum Schutz der Kinder und Bewohner der dort ansässigen Altenheime
eine Änderung der Verkehrsverhältnisse erfolgen. Nach Abstimmung mit der
Polizei und der Verkehrsaufsicht wurde mit Verfügung vom 12.09.2000 die
Sperrung der Durchfahrt der Straße Hasloher Weg im Einmündungsbereich Kornhoop
vorgenommen. Die Unterbrechung des Durchgangsverkehrs wurde für einen Zeitraum
von 4 Wochen angeordnet. Anschließend sollte auf Grund der zu erwartenden
Reaktionen der dortigen Anwohner und der gesammelten Erfahrungen über weitere
Schritte nachgedacht werden.
Auf
Grund der gesammelten Erfahrung und der Reaktion der Anwohner wurde am
26.10.2000 die Sperrung der Straße Hasloher Weg aufgehoben und mit Verfügung
vom 18.10.2000 eine neue Verkehrsregelung eingerichtet.
Die
ebenfalls für 4 Wochen befristete Verkehrsregelung sieht vor, dass die Straße
Hasloher Weg an der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße ein Verbot der Einfahrt
erhält und die Einmündung Friedrich-Ebert-Straße/Kornhoop nur für Anlieger zu
befahren ist. Diese Verkehrsregelung wurde bereits während der Sperrung der
Straße Hasloher Weg von der Mehrheit der Anwohner befürwortet.
Die
jetzige Verkehrsregelung, die eine Breite Zustimmung der Anwohner fand, soll
nach Ansicht des Straßenbaulastträgers auch in Zukunft erhalten bleiben.
Hierüber muss in Abstimmung mit der Polizei eine Entscheidung der
Verkehrsaufsicht getroffen werden.