Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Frau Hahn berichtet von zwei Schreiben von Anwohnern zur Sperrung des Hasloher Weges. Die Schreiben wer­den dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt. Frau Hahn bittet um einen Bericht der Verwaltung zu diesem Thema.

 

Bei den Straßen Hasloher Weg und Kornhoop handelt es sich ausschließlich um Straßen mit dörflichem Cha­rakter. Beide Straßen weisen weder Geh-, noch Radwege auf, sodass Fußgänger insbesondere bei regnerischem Wetter auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

 

Nachdem seit Frühjahr 2000 der Durchgangsverkehr erheblich zugenommen hat, sollte insbesondere zum Schutz der Kinder und Bewohner der dort ansässigen Altenheime eine Änderung der Verkehrsverhältnisse erfolgen. Nach Abstimmung mit der Polizei und der Verkehrsaufsicht wurde mit Verfügung vom 12.09.2000 die Sperrung der Durchfahrt der Straße Hasloher Weg im Einmündungsbereich Kornhoop vorgenommen. Die Unterbrechung des Durchgangsverkehrs wurde für einen Zeitraum von 4 Wochen angeordnet. Anschließend sollte auf Grund der zu erwartenden Reaktionen der dortigen Anwohner und der gesammelten Erfahrungen über weitere Schritte nachgedacht werden.

 

Auf Grund der gesammelten Erfahrung und der Reaktion der Anwohner wurde am 26.10.2000 die Sperrung der Straße Hasloher Weg aufgehoben und mit Verfügung vom 18.10.2000 eine neue Verkehrsregelung eingerichtet.

 

Die ebenfalls für 4 Wochen befristete Verkehrsregelung sieht vor, dass die Straße Hasloher Weg an der Einmün­dung Friedrich-Ebert-Straße ein Verbot der Einfahrt erhält und die Einmündung Friedrich-Ebert-Straße/Kornhoop nur für Anlieger zu befahren ist. Diese Verkehrsregelung wurde bereits während der Sperrung der Straße Hasloher Weg von der Mehrheit der Anwohner befürwortet.

 

Die jetzige Verkehrsregelung, die eine Breite Zustimmung der Anwohner fand, soll nach Ansicht des Straßen­baulastträgers auch in Zukunft erhalten bleiben. Hierüber muss in Abstimmung mit der Polizei eine Entschei­dung der Verkehrsaufsicht getroffen werden.