Sitzung: 28.10.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 19/0444/1
Beschluss
Das
Budget des Amtes 68 –Amt für Gebäudewirtschaft- für die Jahre 2020 und 2021
sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit
folgenden Änderungen beschlossen:
1.1.
Im Teilergebnisplan 11108 werden die Erträge
und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
111081.521100
Gebäudemanagement, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Ansatz
2020 von bisher 7.878.200 € auf 8.628.200 € erhöhen
Ansatz
2021 von bisher 8.818.800 € auf 7.868.800 € reduzieren
Ansatz
2022 von bisher 5.407.300 € auf 4.457.300 € reduzieren
Ansatz
2023 von bisher 8.371.200 € auf 7.421.200 € reduzieren
Ansatz
2024 von bisher 5.132.900 € auf 4.188.100 € reduzieren
111081.521120
Gebäudemanagement, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
(Außenanlagen)
Ansatz
2020 in Höhe von 1.384.000 € bleibt unverändert
Ansatz
2021 von bisher 1.143.700 € auf 1.093.700 € reduzieren
Ansatz
2022 von bisher 693.000 € auf 643.000 € reduzieren
Ansatz
2023 von bisher 681.200 € auf 631.200 € reduzieren
Ansatz
2024 von bisher 633.900 € auf 578.700 € reduzieren
111081.441168
Gebäudemanagement Innere Verrechnungen
Ansatz
2020 von bisher 8.254.200 € auf 10.004.200 € erhöhen
1.2.
Im Teilfinanzplan 11108 werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
2.1. Im Teilergebnisplan 538200 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
2.2. Im Teilfinanzplan 538200 werden die Ein-
und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt
geändert:
3.1. Im Teilergebnisplan 546000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
3.2. Im Teilfinanzplan 546000 werden die Ein-
und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt
geändert:
4.1. Im Teilergebnisplan 573500 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
573500.531800 Vermietung von Wohn-
und Gewerberaum; Zuschüsse an übrige
Bereiche
2020 bis 2024 Ansatz jeweils von 0
€ auf 20.000 €
4.2. Im Teilfinanzplan 573500 werden die Ein-
und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt
geändert:
Die
Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplans (für lfd. Verwaltungstätigkeit)
auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplans, sowie aus der
Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und
Erträge des Erfolgsplans sind im Haushalt zu berücksichtigen.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.