Sitzung: 07.12.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0438
Herr
Deutenbach erläutert die Planung. Danach beantwortet er die Fragen des
Ausschusses.
Herr
Limbacher verlässt um 20:40 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
Der
von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 234 -
Norderstedt -, Gebiet: zwischen Schillerstraße/Tannenhofstraße/Am Sood,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird gebilligt.
Die
Begründung (Stand: 07.12.2000) wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage
Nr.
B 00/438 gebilligt.
In
der Pflanzliste sollen anstatt einmal verpflanzte, zweimal verpflanzte Bäume
und Sträucher aufgenommen werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 234 –
Norderstedt – sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
zu unterrichten. Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Anregungen, Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Satz 3 i.V.m. § 13
Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69