Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Die Geschäftsführungen der Gesellschaften der Stadt Norderstedt werden ab 01. Januar 2020 mindestens 1 x jährlich im nicht-öffentlichen Teil des Hauptausschusses über den Stand der Gesellschaft berichten. Bei einschneidenden Veränderungen personeller, wirtschaftlicher oder vertraglicher Art wird der Hauptausschuss zusätzlich informiert.

 

2.    Den Mitgliedern des Hauptausschusses werden zur vertraulichen Aufbewahrung alle bestehenden Gesellschaftsverträge sowie ein Geschäftsverteilungsplan mit Organigramm der Strukturen und Zuständigkeiten der jeweiligen Gesellschaft ausgehändigt.

 

3.    Alle Gesellschaftsverträge sind auf rechtlich einwandfreie Formulierungen und klar verständliche Aussagen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dabei sollen, mit Ausnahme einzelner unternehmensspezifischer Paragrafen, möglichst einheitliche Textbausteine verwendet werden. Die neuen Gesellschaftsverträge sind dem Hauptausschuss zum Beschluss vorzulegen.

 

4.    Für alle Gesellschaften wird eine Geschäftsordnung der Aufsichtsräte aufgestellt, die ebenfalls weitestgehend einheitlich zu gestalten ist. Diese sind dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorzulegen.

 


Abstimmung über den geänderten Antrag:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.