Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0452
Beschluss
Das
Fachbereichsbudget des Amtes 62 für die Jahre 2020 und 2021 sowie die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
1.1. Im Teilergebnisplan 111110 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
111110.527100 (Seite 2, Besondere
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) -235.000€ für 2020. Die bisher für
Scandienstleistungen des Bauarchives vorgesehenen Mittel sollen dem Budget des
Amtes Interne Digitale Dienste (111130) zugeordnet werden.
1.2. Im Teilfinanzplan 111110 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
2.1. Im Teilergebnisplan 511200 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
2.2. Im Teilfinanzplan 511200 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
3.1. Im Teilergebnisplan 52100 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
3.2. Im Teilfinanzplan 52100 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
4.1. Im Teilergebnisplan 111120 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
4.2. Im Teilfinanzplan 111120 werden die Ein-
und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
Die
Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplans (für die lfd.
Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des
Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit)
auf die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplans sind im Haushalt zu
berücksichtigen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 2, damit
einstimmig beschlossen.