Sitzung: 25.11.2019 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 19/0611
Beschluss
1. Folgende strategischen Oberziele werden für die Stadt Norderstedt
definiert
Ø Aufrechterhaltung der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Norderstedt
Ø
Norderstedt
bietet seinen Kindern und Jugendlichen hochwertige und moderne Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl bedarfsorientiert an
Ø
Bereitstellung
adäquater Wohnangebote für unterschiedliche Zielgruppen
Ø
Stetige
Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Norderstedt als moderner,
leistungsfähiger Dienstleister und Arbeitgeber
Ø
Die
Stadt Norderstedt gewährleistet im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sicherheit
der Einwohnerinnen und Einwohner
Ø
Die
Stadt Norderstedt entwickelt sich nachhaltig, kontinuierlich und geplant weiter
Ø
Norderstedt
bietet eine adäquate Ausstattung an Sport- und Freizeitstätten
Ø
Bezahlbare
Wohnangebote und vielfältige Wohnformen für alle Bevölkerungsgruppen
ermöglichen
Ø
Reduzierung
des städtischen CO2- und Wasserfootprints
2. Zur Erreichung der Oberziele werden aus den Teilplänen gem. § 4 (8)
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) wesentliche Ziele gem. Anlage 1
der Beschlussvorlage sowie gem. Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgeleitet.
3. Über die Erreichung der Ziele wird zukünftig in den Berichten und dem
Jahresabschluss berichtet, mindestens quartalsweise.
4. Die Verwaltung legt dem Ausschuss die festgelegten Ziele im Oktober –
spätestens in der ersten Sitzung nach den Herbstferien – ergänzt um ein
Feedback der Verwaltung, zur Reflektion vor.
Abstimmung über die so geänderte und ergänzte Vorlage:
Bei 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen als
Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.
Eine entsprechende Folgevorlage wird für die Sitzung der
Stadtvertretung vorbereitet.