Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

1.   Folgende strategischen Oberziele werden für die Stadt Norderstedt definiert

 

Ø Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Norderstedt

Ø Norderstedt bietet seinen Kindern und Jugendlichen hochwertige und moderne Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl bedarfsorientiert an

Ø Bereitstellung adäquater Wohnangebote für unterschiedliche Zielgruppen

Ø Stetige Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Norderstedt als moderner, leistungsfähiger Dienstleister und Arbeitgeber

Ø Die Stadt Norderstedt gewährleistet im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner

Ø Die Stadt Norderstedt entwickelt sich nachhaltig, kontinuierlich und geplant weiter

Ø Norderstedt bietet eine adäquate Ausstattung an Sport- und Freizeitstätten

Ø Bezahlbare Wohnangebote und vielfältige Wohnformen für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen

Ø Reduzierung des städtischen CO2- und Wasserfootprints

 

2.   Zur Erreichung der Oberziele werden aus den Teilplänen gem. § 4 (8) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) wesentliche Ziele gem. Anlage 1 der Beschlussvorlage sowie gem. Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgeleitet.

 

3.   Über die Erreichung der Ziele wird zukünftig in den Berichten und dem Jahresabschluss berichtet, mindestens quartalsweise.

 

4.   Die Verwaltung legt dem Ausschuss die festgelegten Ziele im Oktober – spätestens in der ersten Sitzung nach den Herbstferien – ergänzt um ein Feedback der Verwaltung, zur Reflektion vor.

 


Abstimmung über die so geänderte und ergänzte Vorlage:

Bei 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.

 

 

Eine entsprechende Folgevorlage wird für die Sitzung der Stadtvertretung vorbereitet.