Sitzung: 05.12.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 19/0718
Beschluss:
a) Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich
Spelterstraße", Gebiet: nördlich Spelterstraße, südlich Ohechaussee
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
05.11.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 5 zur Vorlage B
19/0718). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung von Baurechten für Gewerbeflächen
·
Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Der
Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
a)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich
Spelterstraße" , Gebiet: nördlich
Spelterstraße, südlich Ohechaussee (Anlage 5 zur Vorlage B 19/0718) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 05.11.2019
(Anlagen 6 und 7 zur Vorlage B 19/0718) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 8
der Vorlage B 19/0718 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung soll
schriftlich erfolgen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend 13; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0, damit
einstimmig beschlossen