Sitzung: 16.01.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0761
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 218
Norderstedt, 5. Änderung " Bebauung beidseitig Stormarnstraße", Gebiet: nördlich Langenharmer
Weg, östlich Stormarnkamp, südlich Schützenwall 7-11 und 12-14, westlich
Schleswig-Holstein-Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 17.12.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 3 zur Vorlage B 19/0761). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine höhere bauliche Ausnutzung der Gewerbegrundstücke
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald
der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0, damit
einstimmig beschlossen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
3 |
3 |
1 |
1 |
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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