Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 11

Beschluss

1. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Satzung/Verordnung so zu ändern, dass Osterfeuer anzeige- und genehmigungspflichtig sind.

     Das Ordnungsamt soll dafür an zwei Wochen im Jahr nicht blitzen.

2. Ersatzweise werden 3 – 4 städtisch organisierte Brauchtums-Osterfeuer an dafür geeigneten Orten entzündet und kompetent beaufsichtigt. Grundlage dafür ist die Norderstedter            Feuerverordnung.


Abstimmung über den so geänderten Antrag:

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

Sonstige

Ja:

2

1

Nein:

4

3

2

1

1

Enthaltung:

Befangen:

Bei 3 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.