Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 11

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechende Satzung/Verordnung so zu ändern, dass Osterfeuer anzeige- und genehmigungspflichtig sind.

     Das Ordnungsamt soll dafür an zwei Wochen im Jahr nicht blitzen.

2. Ersatzweise werden 3 – 4 städtisch organisierte Brauchtums-Osterfeuer an dafür geeigneten Orten entzündet und kompetent beaufsichtigt. Grundlage dafür ist die Norderstedter            Feuerverordnung.


Abstimmung über den so geänderten Antrag:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

Sonstige

Ja:

 

 

2

 

 

1

 

 

Nein:

4

3

 

2

1

 

1

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 3 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.