Sitzung: 25.01.2001 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Für die Errichtung von 40 Mietwohnungen im
öffentlichen geförderten Wohnungsbau beantragt die Wohnungsbaugesellschaft
Plambeck ein kommunales Darlehen in Höhe von 1.600.000 DM. Die Wohnungen sollen
im sog. Kombinationsmodell errichtet werden, d. h. 50 % der Wohnungen werden
mit Haushalten belegt, die die Einkommensgrenzen des § 5 Scheines überschreiten
dürfen. Hierfür werden von der Wohnungsbaugesellschaft Plambeck Tauschwohnungen
aus dem Bestand im Verhältnis 1 : 1,5 angeboten.
Grundsätzlich wird das Vorhaben seitens der Stadt
begrüßt, da hierdurch eine Mischung der Mieterstrukturen sowohl
einkommensschwacher als auch einkommensstarker Haushalte erreicht wird.
Außerdem ist die Errichtung von größeren Wohnungen vorgesehen.
Der Antrag wird aber zur Zeit noch geprüft. Zum
einen beträgt die beantragte Darlehenshöhe 41 % statt der von den Förderrichtlinien des Landes
vorgesehenen Mindestmitfinanzierung in Höhe von 17,5 % der Landesfördermittel.
Zum anderen wurde von der Wohnungsbaugesellschaft Plambeck ein Grundstückswert
von 300,-- DM/m² angesetzt. Das Gutachten für den Entwicklungsbereich
Norderstedt-Mitte über die Anfangs- und Endwerte sieht aber für den Bereich des B 173 West einen Wert
von 500,-- DM/m² vor. Der Umgang mit der Problematik der Grundstückswerte
speziell in diesem Antrag muß noch geklärt werden. Die Wohnungsbaugesellschaft
Plambeck hat bereits erklärt, dass der im Antrag genannte Grundstückswert nicht
zwangsläufig der Wert sein muss, der im Zuge der Entwicklungsmaßnahme von der
Stadt anerkannt wird. Das Rechtsamt wird prüfen, ob eine derartige Vereinbarung
im Darlehensvertrag rechtlich möglich ist bzw. welche Auswirkungen sich für die
Zukunft ergeben könnten.
AUSZUG : 502