Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring", Gebiet: südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, westl. Lawaetzstraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B20/0068) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B20/0068) in der Fassung vom 14.02.2020 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 14.02.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B20/0068) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring", und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig beschlossen.