Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Mit der Neuregelung des Kindertagesstättengesetzes ergeben sich für die Stadt Norderstedt umfangreiche organisatorische und finanzielle Veränderungen. Die Verwaltung bereitet diese vor.

 

Dabei soll sie die entstehenden Mehreinnahmen ausschließlich für die Erhöhung der Qualität und die Senkung der Elternbeiträge verwenden, d.h. nur für die Bereiche Kindertageseinrichtungen und Kinder in Tagespflege einschließlich der notwendigen Gemeinkosten einsetzen.

 

Zielsetzung bleibt die kostenfreie frühkindliche Bildung.

 

Abstimmung:

 

Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt mit 14 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.