Anlass

Am 21.11.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr die Priorisierung der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept beschlossen. Darunter befanden sich auch zahlreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen.

 

Maßnahmen

Die unten aufgeführten verkehrsrechtlichen Maßnahmen konnten bereits bei einer Ortsbegehung mit der Polizei, der Verkehrsaufsicht und des Trägers der Straßenbaulast auf Umsetzbarkeit geprüft werden.

 

Quickborner Straße / Ulzburger Straße:

 

Mangel aus Radverkehrskonzept: Gemäß Gutachter herrscht dort eine unzulängliche Querungsbeziehung für Radfahrende.

 

Lösungsvorschlag aus Radverkehrskonzept: Es soll dort eine direkte Führung des radfahrenden Linksabbiegers aus der Quickborner Straße durch einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen und die Entfernung des Sperrgitters an der Ulzburger Straße mit einer entsprechenden Absenkung ermöglicht werden.

 

Ergebnis: Die Sperrgitter auf der östlichen Einmündungsseite müssen bestehen bleiben, weil es sich um einen Schulweg zur Grundschule Harkshörn handelt. Im Rahmen der AG Schulwegsicherung wurde dieses Gitter aufgestellt. Dementsprechend muss der Radfahrende auch künftig über die Furt der Lichtsignalanlage auf der südlichen Seite queren. Die Furt auf der Nordseite wird künftig in Ost-West-Richtung für den Radverkehr freigegeben

 

Ochsenzoller Straße von Niendorfer Straße bis Schwarzer Weg:

 

Mangel aus Radverkehrskonzept: Der Radverkehr wird ohne Radverkehrsanlage auf der Ochsenzoller Straße geführt. Der Gehweg ist für Radfahrende freigegeben.

 

Lösungsvorschlag aus Radverkehrskonzept: Der Gutachter schlägt vor, Piktogramme1 oder markierungstechnische Lösungen auf der Fahrbahn aufzubringen.

 

Ergebnis: Aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeiten – sowohl in den Nebenflächen als auch auf der Fahrbahn – besteht keine Möglichkeit, Markierungen zur Einrichtung eines Radfahr-/Schutzstreifens aufzubringen. Fahrradpiktogramme1 auf der Fahrbahn sind gemäß Oberer Verkehrsbehörde nicht mit der StVO vereinbar. Demzufolge ist diese Maßnahme vorerst nicht umsetzbar.

 

Friedrichsgaber Weg / Rathausallee:

 

Mangel aus Radverkehrskonzept: Für den Radverkehr existiert im Knotenpunkt keine Radverkehrsanlage.

 

Lösungsvorschlag aus Radverkehrskonzept: Es sollen aufgeweitete Radaufstellstreifen laut Gutachter an den Einmündungen zur Rathausallee aufgebracht werden.

 

Ergebnis: Die im Radverkehrskonzept vorgeschlagenen ARAS-Markierungen werden nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern erstmal vertagt, da die Rathausallee vollständig überplant und dementsprechend der Knotenpunkt insgesamt neu gestaltet werden soll.

 

Steindamm / Schulweg – Cordt-Buck-Weg:

 

Mangel aus Radverkehrskonzept: Entlang des Steindamms zwischen Schulweg und Cord-Buck-Weg auf einer Länge von 150 Metern ist die Querungsbeziehung nicht gesichert.

 

Lösungsvorschlag aus Radverkehrskonzept: Es sollen auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme1 markiert werden.

 

Ergebnis: Fahrradpiktogramme1 auf der Fahrbahn sind gemäß Oberer Straßenverkehrsbehörde nicht mit der StVO vereinbar. Anderweitige Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Anlagen sind hier aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht möglich.

 

Alter Kirchenweg von Falkenbergstraße bis Spreenweg:

 

Mangel aus Radverkehrskonzept: Es sind nur nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen vorhanden.

 

Lösungsvorschlag aus Radverkehrskonzept: Der Gutachter schlägt vor, Fahrrad-Piktogrammketten auf der Fahrbahn aufzubringen.

 

Ergebnis: Fahrradpiktogramme1 auf der Fahrbahn sind mit der StVO nicht kompatibel. Eine anderweitige Verbesserung der Radverkehrsanlagen soll nach Beendigung aller Baumaßnahmen inklusive Wohnbebauung erneut geprüft werden.

 

 

Fußnote 1:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für die Velorouten 2019 wurde eine Anfrage bei der Oberen Verkehrsbehörde gestellt, ob Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zulässig seien. Dies wurde abgelehnt.

Die bestehenden Piktogramme (z.B. Horst-Embacher-Allee) werden demzufolge nicht mehr erneuert.