Sitzung: 28.05.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Vorlage: M 20/0100
Anlass
Am 21.11.2019 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr die Priorisierung der Maßnahmen aus dem
Radverkehrskonzept beschlossen. Darunter befanden sich auch zahlreiche
verkehrsrechtliche Maßnahmen.
Maßnahmen
Die unten aufgeführten verkehrsrechtlichen Maßnahmen
konnten bereits bei einer Ortsbegehung mit der Polizei, der Verkehrsaufsicht
und des Trägers der Straßenbaulast auf Umsetzbarkeit geprüft werden.
Quickborner Straße / Ulzburger Straße:
Mangel aus
Radverkehrskonzept: Gemäß Gutachter herrscht dort eine unzulängliche Querungsbeziehung für
Radfahrende.
Lösungsvorschlag
aus Radverkehrskonzept: Es soll dort eine direkte Führung des radfahrenden Linksabbiegers aus
der Quickborner Straße durch einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen und die
Entfernung des Sperrgitters an der Ulzburger Straße mit einer entsprechenden
Absenkung ermöglicht werden.
Ergebnis: Die
Sperrgitter auf der östlichen Einmündungsseite müssen bestehen bleiben, weil es
sich um einen Schulweg zur Grundschule Harkshörn handelt. Im Rahmen der AG
Schulwegsicherung wurde dieses Gitter aufgestellt. Dementsprechend muss der
Radfahrende auch künftig über die Furt der Lichtsignalanlage auf der südlichen
Seite queren. Die Furt auf der Nordseite wird künftig in Ost-West-Richtung für
den Radverkehr freigegeben
Ochsenzoller Straße von Niendorfer Straße bis
Schwarzer Weg:
Mangel
aus Radverkehrskonzept: Der Radverkehr wird ohne Radverkehrsanlage
auf der Ochsenzoller Straße geführt. Der Gehweg ist für Radfahrende
freigegeben.
Lösungsvorschlag
aus Radverkehrskonzept: Der Gutachter schlägt vor, Piktogramme1
oder markierungstechnische Lösungen auf der Fahrbahn aufzubringen.
Ergebnis:
Aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeiten – sowohl in den Nebenflächen als
auch auf der Fahrbahn – besteht keine Möglichkeit, Markierungen zur Einrichtung
eines Radfahr-/Schutzstreifens aufzubringen. Fahrradpiktogramme1 auf
der Fahrbahn sind gemäß Oberer Verkehrsbehörde nicht mit der StVO vereinbar.
Demzufolge ist diese Maßnahme vorerst nicht umsetzbar.
Friedrichsgaber Weg / Rathausallee:
Mangel
aus Radverkehrskonzept: Für den Radverkehr existiert im Knotenpunkt
keine Radverkehrsanlage.
Lösungsvorschlag
aus Radverkehrskonzept: Es sollen aufgeweitete Radaufstellstreifen
laut Gutachter an den Einmündungen zur Rathausallee aufgebracht werden.
Ergebnis: Die im Radverkehrskonzept
vorgeschlagenen ARAS-Markierungen werden nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern
erstmal vertagt, da die Rathausallee vollständig überplant und dementsprechend
der Knotenpunkt insgesamt neu gestaltet werden soll.
Steindamm
/ Schulweg – Cordt-Buck-Weg:
Mangel aus
Radverkehrskonzept: Entlang des Steindamms zwischen Schulweg und Cord-Buck-Weg auf
einer Länge von 150 Metern ist die Querungsbeziehung nicht gesichert.
Lösungsvorschlag aus
Radverkehrskonzept: Es sollen auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme1 markiert
werden.
Ergebnis: Fahrradpiktogramme1
auf der Fahrbahn sind gemäß Oberer Straßenverkehrsbehörde nicht mit der StVO
vereinbar. Anderweitige Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Anlagen sind hier
aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht möglich.
Alter
Kirchenweg von Falkenbergstraße bis Spreenweg:
Mangel aus Radverkehrskonzept:
Es sind nur nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen vorhanden.
Lösungsvorschlag aus Radverkehrskonzept: Der Gutachter schlägt vor, Fahrrad-Piktogrammketten
auf der Fahrbahn aufzubringen.
Ergebnis: Fahrradpiktogramme1 auf der Fahrbahn sind
mit der StVO nicht kompatibel. Eine anderweitige Verbesserung der
Radverkehrsanlagen soll nach Beendigung aller Baumaßnahmen inklusive
Wohnbebauung erneut geprüft werden.
Fußnote
1:
Im
Rahmen der Machbarkeitsstudie für die Velorouten 2019 wurde eine Anfrage bei
der Oberen Verkehrsbehörde gestellt, ob Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn
zulässig seien. Dies wurde abgelehnt.
Die
bestehenden Piktogramme (z.B. Horst-Embacher-Allee) werden demzufolge nicht
mehr erneuert.