Beschluss:

 

 

Die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 wird beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2020/2021

 

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 01.09.2020 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 erlassen:

 

 

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden

 

im Haushaltsjahr 2020

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

1.505.000

258.784.800

257.279.800

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

157.200

254.877.900

254.720.700

Jahresüberschuss

 

1.347.800

3.906.900

2.559.100

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 


 

im Haushaltsjahr 2020

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

12.502.400

249.341.500

236.839.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

583.400

231.039.400

230.456.000

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

2.377.800

 

44.861.600

47.239.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

10.584.700

75.657.200

65.072.500

 

im Haushaltsjahr 2021

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

2.218.500

260.167.800

257.949.300

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

740.700

257.549.000

256.808.300

Jahresüberschuss

 

1.477.800

2.618.800

1.141.000

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsjahr 2021

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

12.462.700

250.006.300

237.543.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

495.800

234.255.700

233.759.900

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

25.049.200

 

42.022.500

67.071.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

18.647.000

 

62.575.600

81.222.600

 

§ 2

 

Es werden mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

 

im Haushaltsjahr 2020

 

 

von bisher

auf

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

38.000.000  EUR

36.500.000  EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

27.732.900  EUR

45.578.400  EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000  EUR

40.000.000  EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.242,18

1.248,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2021

 

 

von bisher

auf

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

40.000.000  EUR

65.000.000  EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

8.908.200  EUR

21.345.200  EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000  EUR

40.000.000  EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.242,18

1.248.91

 

 

 

§ 6

 

Mit dem 1. Nachtragshaushalt wird geändert

 

Bewirtschaftungsregelungen

 

7.  Die Aufwendungen und dazugehörenden Auszahlungen werden bei folgenden Produktkonten gem. § 23 (1) Abs. 3 für übertragbar erklärt:

 

111030.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Fond Covid 19

 

561000.531800/731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

bis zu einer Höhe von 75.000 €

 

 


Namentliche Abstimmung:

Nr.

Name

Vorname

Fraktion

JA

NEIN

ENTH.

Fehlend

1

Berbig

Miro

DIE LINKE

X

 

 

 

2

Betzner-Lunding

Ingrid

Bündnis 90 / Die Grünen

X

 

 

 

3

Bilger

Christine

DIE LINKE

X

 

 

 

4

Böttcher

Christine

Bündnis 90 / Die Grünen

X

 

 

 

5

Büchner

Wilfried

WiN

X

 

 

 

6

Clausen-Holm

Danny

SPD

X

 

 

 

7

Doblinger

Hansjörg

WiN

X

 

 

 

8

Fedrowitz

Katrin

SPD

X

 

 

 

9

Frahm

Felix

AfD

 

X

 

 

10

Gloger

Peter

CDU

 

X

 

 

11

Hahn

Sybille

SPD

X

 

 

 

12

Heyer

Gabriele

FDP

 

X

 

 

13

Holle

Peter

CDU

X

 

 

 

14

Jürs

Lasse

SPD

X

 

 

 

15

Loeck

Denise

SPD

X

 

 

 

16

Lunding

Arne

Bündnis 90 / Die Grünen

X

 

 

 

17

Mährlein

Tobias

FDP

 

X

 

 

18

Mann

Arne

CDU

X

 

 

 

19

Matthes

Uwe

CDU

X

 

 

 

20

Mendel

Christoph

SPD

X

 

 

 

21

Mond

Christiane

WiN

X

 

 

 

22

Muckelberg

Marc-Christopher

Bündnis 90 / Die Grünen

X

 

 

 

23

Müller-Schönemann

Petra

CDU

X

 

 

 

24

Oehme

Kathrin

CDU

X

 

 

 

25

Pender

Patrick

CDU

X

 

 

 

26

Rathje

Reimer

WiN

X

 

 

 

27

Schenppe

Volker

CDU

X

 

 

 

28

Schloo

Tobias

SPD

X

 

 

 

29

Schulz

Frank

CDU

X

 

 

 

30

Schulz

Klaus Peter

WiN

X

 

 

 

31

Steinhau-Kühl

Nicolai

SPD

X

 

 

 

32

Stender

Emil

SPD

X

 

 

 

33

Thedens

Thomas

FWuD

 

X

 

 

34

von Appen

Bodo

SPD

X

 

 

 

35

von der Mühlen

Dagmar

CDU

X

 

 

 

36

Waldheim

Christian

AfD

 

X

 

 

37

Wangelin

Kornelia

Bündnis 90 / Die Grünen

X

 

 

 

38

Weidler

Ruth

CDU

X

 

 

 

39

Wojtkowiak

Sven

FWuD

 

X

 

 

 

Bei 32 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.