Sitzung: 17.09.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 20/0356
Die
Überprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit in
Wasserschutzgebieten der Zone III sollte laut geltender Rechtslage in
Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2015 erfolgt sein.
Die
Überprüfung ist von den Eigentümern bzw. Betreibern zu veranlassen. Zum
Nachweis der Dichtheit ist in der Regel eine Sichtprüfung mittels
Kamerabefahrung ausreichend.
Festgestellte
Schäden sind selbstverständlich in angemessener Zeit zu beheben.
Das
Stadtgebiet Norderstedts befindet sich zu großen Teilen innerhalb der Zone III
der Wasserschutzgebiete Norderstedt, Langenhorn-Glashütte, Quickborn und
Henstedt-Ulzburg (s. Anlage).
Die
zuständige Untere Wasserbehörde (Kreis Segeberg) wird nun beginnen, zunächst
mit einer ersten Stichprobe die Dichtheitsbescheinigungen abzufragen.
In
der Anlage wird daher eine Information der Unteren Wasserbehörde über die
geplante Vorgehensweise zur Kenntnis gegeben.
Danach
ist vorgesehen zunächst eine Informationskampagne über die örtliche Presse sowie
„Haus & Grund“ durchzuführen, um danach die Grundstückseigentümer in einem
ausgewählten Gebiet (ca. 240 Grundstücke) persönlich anzuschreiben.
Nach
Auswertung der Erfahrungen soll dann die Überprüfung kontinuierlich fortgesetzt
werden.
Sofern
Bedarf bestehen sollte, steht die Untere Wasserbehörde und auch der Fachbereich
Verkehrsflächen, Entwässerung und Liegenschaften gerne persönlich für weitere
Erläuterungen zur Verfügung.
Die
in der Anlage beigefügte Information der Wasserbehörde und der Übersichtsplan
WSG werden dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.