Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zusätzlich wird zum Tagesordnungspunkt 11 der folgende Bericht gegeben.

 

Mit dem Ausbau des Langenharmer Weges wurde im August 2000 begonnen.

 

Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,- DM wurde erforderlich, um die Ausschreibung für die neue Beleuchtung durchführen zu können. Die vorhandene Beleuchtung im Langenharmer Weg musste auf Grund erweiterter Anforderungen an die Schulwegsicherung angepasst werden. Auch hier war Eilbedürftigkeit gegeben, da ansonsten der Straßenbau in Verzug geraten wäre, was ggf. zu Mehrforderungen der Straßenbaufirma geführt hätte.

 

Bereits der erteilte Auftrag zum Ausbau des Langenharmer Weges ist höher ausgefallen, weil sich der vorhandene Fahrbahnbelag als pechhaltig erwiesen hat. Die Entsorgungskosten erklären die unverhältnismäßig hohe Auftragssumme.

 

Unter der Voraussetzung, dass keine Reserve mehr auf der Haushaltsstelle vorhanden war wurde dann im Zuge des Aufbruchs der alten Fahrbahn unter dem Asphalt auch noch eine 20 bis 40 cm starke Schicht aus Ziegelschutt, teilweise mit ganzen Steinen, vorgefunden.

 

Da dieses Material nicht zum Wiedereinbau geeignet war, sondern gesondert aufgenommen und entsorgt werden musste, wurde vom Auftragnehmer für diese zusätzlichen Leistungen ein Nachtragsangebot eingereicht. Das geprüfte Angebot endete mit 60.304,92 DM einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Das Vorhandensein des Ziegelschutts war zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsver­zeich­nisses nicht bekannt, da im Untersuchungsbericht zu den im Vorwege durchgeführten Bohrungen dazu keine Angaben gemacht wurden.

 

Auf Rückfrage wurde vom Untersuchungslabor angegeben, dass der Ziegelschutt zwar fest­gestellt wurde, es jedoch versäumt wurde, dieses im Untersuchungsbericht aufzuzeigen.

 

Daraufhin wurde das Labor aufgefordert, den Vorgang der Versicherung zu melden, was auch unverzüglich getan wurde.

 

Am 21.09.2000 ging die Stellungnahme der Versicherung ein. Wie zu erwarten, lehnte die Ver­sicherung eine Regulierung ab, da es sich um sogenannte “Sowiesokosten” handelt. Das heißt, die Kosten wären auch entstanden, wenn die erforderlichen Leistungen von vornherein be­kannt und mit ausgeschrieben worden wären.

 

Man könnte noch die Frage stellen, ob die Kosten genauso hoch gewesen wären, wenn die Leistungen dem Wettbewerb unterlegen hätten. Da es jedoch unmöglich ist, dies zu ermitteln, ist diese Frage rein theoretischer Natur.

 

Da auf der Haushaltsstelle keine Mittel mehr zur Verfügung standen und die Mehrkosten auch nicht durch Einsparungen in anderen Positionen aufgefangen werden konnten, der Nachtrags­auftrag aber erteilt werden musste, war eine überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.

 

Die Deckung erfolgte durch den Rückfluss von  Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 6308.96018 – Ausbau Steertpoogweg  - in die allgemeine Rücklage.

 

Das Rechnungsprüfungsamt war von Beginn an in die Maßnahme eingebunden, die Überplanmäßigen Ausgaben wurden mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und weder in der Höhe noch dem Grunde nach moniert.

 

Einsparmöglichkeiten im Rahmen der Baumaßnahme sind – wie oben bereits erwähnt – nicht möglich, ohne zum einen die beschlossene Ausführung des Bauwerks zu gefährden und zum anderen die normgerechte Ausführung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen.