Sitzung: 15.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0488
Zusätzlich
wird zum Tagesordnungspunkt 11 der folgende Bericht gegeben.
Mit
dem Ausbau des Langenharmer Weges wurde im August 2000 begonnen.
Eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,- DM wurde erforderlich, um die
Ausschreibung für die neue Beleuchtung durchführen zu können. Die vorhandene
Beleuchtung im Langenharmer Weg musste auf Grund erweiterter Anforderungen an
die Schulwegsicherung angepasst werden. Auch hier war Eilbedürftigkeit gegeben,
da ansonsten der Straßenbau in Verzug geraten wäre, was ggf. zu Mehrforderungen
der Straßenbaufirma geführt hätte.
Bereits
der erteilte Auftrag zum Ausbau des Langenharmer Weges ist höher ausgefallen,
weil sich der vorhandene Fahrbahnbelag als pechhaltig erwiesen hat. Die
Entsorgungskosten erklären die unverhältnismäßig hohe Auftragssumme.
Unter
der Voraussetzung, dass keine Reserve mehr auf der Haushaltsstelle vorhanden
war wurde dann im Zuge des Aufbruchs der alten Fahrbahn unter dem Asphalt auch
noch eine 20 bis 40 cm starke Schicht aus Ziegelschutt, teilweise mit ganzen
Steinen, vorgefunden.
Da
dieses Material nicht zum Wiedereinbau geeignet war, sondern gesondert
aufgenommen und entsorgt werden musste, wurde vom Auftragnehmer für diese
zusätzlichen Leistungen ein Nachtragsangebot eingereicht. Das geprüfte Angebot
endete mit 60.304,92 DM einschließlich Mehrwertsteuer.
Das
Vorhandensein des Ziegelschutts war zum Zeitpunkt der Erstellung des
Leistungsverzeichnisses nicht bekannt, da im Untersuchungsbericht zu den im
Vorwege durchgeführten Bohrungen dazu keine Angaben gemacht wurden.
Auf
Rückfrage wurde vom Untersuchungslabor angegeben, dass der Ziegelschutt zwar
festgestellt wurde, es jedoch versäumt wurde, dieses im Untersuchungsbericht
aufzuzeigen.
Daraufhin
wurde das Labor aufgefordert, den Vorgang der Versicherung zu melden, was auch
unverzüglich getan wurde.
Am
21.09.2000 ging die Stellungnahme der Versicherung ein. Wie zu erwarten, lehnte
die Versicherung eine Regulierung ab, da es sich um sogenannte “Sowiesokosten”
handelt. Das heißt, die Kosten wären auch entstanden, wenn die erforderlichen
Leistungen von vornherein bekannt und mit ausgeschrieben worden wären.
Man
könnte noch die Frage stellen, ob die Kosten genauso hoch gewesen wären, wenn
die Leistungen dem Wettbewerb unterlegen hätten. Da es jedoch unmöglich ist,
dies zu ermitteln, ist diese Frage rein theoretischer Natur.
Da
auf der Haushaltsstelle keine Mittel mehr zur Verfügung standen und die
Mehrkosten auch nicht durch Einsparungen in anderen Positionen aufgefangen
werden konnten, der Nachtragsauftrag aber erteilt werden musste, war eine
überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.
Die
Deckung erfolgte durch den Rückfluss von
Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 6308.96018 – Ausbau
Steertpoogweg - in die allgemeine
Rücklage.
Das
Rechnungsprüfungsamt war von Beginn an in die Maßnahme eingebunden, die
Überplanmäßigen Ausgaben wurden mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und
weder in der Höhe noch dem Grunde nach moniert.
Einsparmöglichkeiten
im Rahmen der Baumaßnahme sind – wie oben bereits erwähnt – nicht möglich, ohne
zum einen die beschlossene Ausführung des Bauwerks zu gefährden und zum anderen
die normgerechte Ausführung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen.