Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Herr Rudolph fragte an:

 

Die Anlieger des Hopfenweges haben sich mit massiven Klagen über die weitere Belästi­gung und Beeinträchtigung ihrer Wohnanlagen durch die Tätigkeit der Firma ASN (Böttger) mit der Bitte um Abhilfe an die Norderstedter Fraktionen gewandt. Unter anderem beklagen sie sich, dass die Firma dort eine Steinbrecheranlage errichten wolle.

 

Um den Bürgern wahrheitsgemäß Auskunft geben zu können, wie weit wir ihnen behilflich sein können, bitte ich um Auskunft über den Inhalt der Genehmigung des Kreises Segeberg u. a. mit den enthaltenen Auflagen für die Firma Böttger.

 

Anmerkung:

Nach Erinnerung des Unterzeichners war die Genehmigung bereits vor vielen Jahren der Firma erteilt worden und befristet, diese Frist müsste abgelaufen sein!!??

 

Frage:

Hat die Firma B. eine neue Genehmigung erhalten und wann sind die zuständigen Gremien der Stadt Norderstedt an der etwaigen Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt worden?

 

Antwort des Teams Natur und Landschaft:

 

Am 06.07.2000 fasste der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr unter Punkt 13 der Tagesordnung folgenden Beschluss:

 

“Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Antrag der Fa. K. Böttger GmbH vom 09.07.1999 auf Verlängerung der befristeten Genehmigung zur Auskie­sung und Wiederverfüllung gem. § 13 Landesnaturschutzgesetz auf den Flurstücken 57/1, 60/1, 60/2 und 61/3 in Glashütte, Flur 10 bis zum 31.12.2006 wird erteilt.

 

Soweit die Verlängerung der Genehmigung auch zu einer zeitlichen Ausdehnung der Ein­griffe in Natur und Landschaft führt, ist diesem Umstand durch Festlegung entsprechend erweiterter Ausgleichsmaßnahmen im Genehmigungsbescheid Rechnung zu tragen.”

 

Verschiedene Anlieger des Hopfenwegs haben sich in den vergangenen sechs Monaten mit zahlreichen Schreiben an die Stadt Norderstedt und den Kreis Segeberg gewandt und sehr detaillierte Fragen gestellt. Sowohl die Stadt Norderstedt als auch der Kreis Segeberg haben diese Fragen ausführlich beantwortet. Dabei wurden den Anliegern auch einige “Eckwerte” aus dem Genehmigungsbescheid genannt. Der Kreis Segeberg wies aber in einem Schrei­ben darauf hin, dass es aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sei, den anfragenden Bürgern ohne das Einverständnis der Antragstellerin alle Auflagen aus dem Genehmigungs­be­scheid mitzuteilen.