Sitzung: 15.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0050
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Herr
Rudolph fragte an:
Die
Anlieger des Hopfenweges haben sich mit massiven Klagen über die weitere
Belästigung und Beeinträchtigung ihrer Wohnanlagen durch die Tätigkeit der
Firma ASN (Böttger) mit der Bitte um Abhilfe an die Norderstedter Fraktionen gewandt.
Unter anderem beklagen sie sich, dass die Firma dort eine Steinbrecheranlage
errichten wolle.
Um
den Bürgern wahrheitsgemäß Auskunft geben zu können, wie weit wir ihnen
behilflich sein können, bitte ich um Auskunft über den Inhalt der Genehmigung des
Kreises Segeberg u. a. mit den enthaltenen Auflagen für die Firma Böttger.
Anmerkung:
Nach
Erinnerung des Unterzeichners war die Genehmigung bereits vor vielen Jahren der
Firma erteilt worden und befristet, diese Frist müsste abgelaufen sein!!??
Frage:
Hat
die Firma B. eine neue Genehmigung erhalten und wann sind die zuständigen
Gremien der Stadt Norderstedt an der etwaigen Erklärung des gemeindlichen
Einvernehmens beteiligt worden?
Antwort
des Teams Natur und Landschaft:
Am
06.07.2000 fasste der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr unter Punkt 13 der
Tagesordnung folgenden Beschluss:
“Das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Antrag der Fa. K.
Böttger GmbH vom 09.07.1999 auf Verlängerung der befristeten Genehmigung zur
Auskiesung und Wiederverfüllung gem. § 13 Landesnaturschutzgesetz auf den
Flurstücken 57/1, 60/1, 60/2 und 61/3 in Glashütte, Flur 10 bis zum 31.12.2006
wird erteilt.
Soweit
die Verlängerung der Genehmigung auch zu einer zeitlichen Ausdehnung der Eingriffe
in Natur und Landschaft führt, ist diesem Umstand durch Festlegung entsprechend
erweiterter Ausgleichsmaßnahmen im Genehmigungsbescheid Rechnung zu tragen.”
Verschiedene
Anlieger des Hopfenwegs haben sich in den vergangenen sechs Monaten mit
zahlreichen Schreiben an die Stadt Norderstedt und den Kreis Segeberg gewandt
und sehr detaillierte Fragen gestellt. Sowohl die Stadt Norderstedt als auch
der Kreis Segeberg haben diese Fragen ausführlich beantwortet. Dabei wurden den
Anliegern auch einige “Eckwerte” aus dem Genehmigungsbescheid genannt. Der
Kreis Segeberg wies aber in einem Schreiben darauf hin, dass es aus Gründen
des Datenschutzes nicht möglich sei, den anfragenden Bürgern ohne das
Einverständnis der Antragstellerin alle Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid
mitzuteilen.