Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Frau Hahn stellte folgende Anfrage:

 

Unmittelbar am Weg am Stadtpark sind Reihenhäuser gebaut worden.

 

In dem vorhandenen Knick sind eine Buche und eine Eiche schon jetzt stark gefährdet, da die Äste bereits auf die Terrasse und an das Mauerwerk reichen. Sind hier die Baugrenzen eingehalten worden?

 

Beschluss im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr war, dass die DIN 18920 plus 1,50m Abstand eingehalten werden sollten. Wer hat die Genehmigung erteilt.

 

 

Antwort des Teams Natur und Landschaft:

 

Die Baugenehmigung wurde durch die Bauaufsicht der Stadt Norderstedt erteilt. Die Außenwand des Neubaus steht an der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.

 

In der Planzeichnung des Bebauungsplanes B 143, 1. Änderung und Ergänzung reichen die Kronen der beiden großen Bäume (Buche und Eiche) bis unmittelbar an die Baugrenze heran. Das Gebäude wurde an die Baugrenze heranreichend beantragt und genehmigt. Die vorgesehenen und zulässigerweise außerhalb der Baugrenze errichteten Terrassen ragen z. T. in den Kronenbereich der Bäume und Knickgehölze hinein.

 

Zwischenzeitlich wurde eine Knickpflegemaßnahme und ein Pflegeschnitt der Bäume auf Kosten des Bauträgers und unter fachlicher Aufsicht des Teams Natur und Landschaft durchgeführt, um Totholz und tiefhängende Äste im Terrassenbereich zu entfernen.

 

Ein ausdrücklicher Beschluss zur Einhaltung des nach der DIN 18920 vorgesehenen Schutzabstandes, d. h. Kronentraufe + 1,50 Meter ist vom Ausschuss zu diesem Bebauungsplan nicht gefasst worden. Bei den übrigen Bäumen und Knicks im Plangebiet wurde dieser Abstand dennoch überwiegend eingehalten. Lediglich einzelne Gebäudeecken reichen bis an den Kronenrand einzelner Bäume heran.

 

Wenn man den Schutzabstand zum Knick am Weg am Stadtpark hätte optimieren wollen, dann hätte die Baugrenze um mindestens 5,50 Meter nach Norden zurückverlegt werden müssen, um auch mit den ca. 4,00 Meter tiefen Terrassen außerhalb des Schutzbereiches gemäß DIN 18920 zu liegen. Für eine optimale Besonnung der Gebäude nördlich des Knicks hätte die Baugrenze ca. um weitere 10 Meter nach Norden verschoben werden müssen.

 

Die Erweiterung der Abstände hätte die bebaubare Grundstücksfläche deutlich verringert.