Sitzung: 15.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0051
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Frau
Hahn stellte folgende Anfrage:
Unmittelbar
am Weg am Stadtpark sind Reihenhäuser gebaut worden.
In
dem vorhandenen Knick sind eine Buche und eine Eiche schon jetzt stark
gefährdet, da die Äste bereits auf die Terrasse und an das Mauerwerk reichen. Sind
hier die Baugrenzen eingehalten worden?
Beschluss
im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr war, dass die DIN 18920 plus 1,50m
Abstand eingehalten werden sollten. Wer hat die Genehmigung erteilt.
Antwort
des Teams Natur und Landschaft:
Die
Baugenehmigung wurde durch die Bauaufsicht der Stadt Norderstedt erteilt. Die
Außenwand des Neubaus steht an der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze.
In
der Planzeichnung des Bebauungsplanes B 143, 1. Änderung und Ergänzung reichen
die Kronen der beiden großen Bäume (Buche und Eiche) bis unmittelbar an die
Baugrenze heran. Das Gebäude wurde an die Baugrenze heranreichend beantragt und
genehmigt. Die vorgesehenen und zulässigerweise außerhalb der Baugrenze
errichteten Terrassen ragen z. T. in den Kronenbereich der Bäume und
Knickgehölze hinein.
Zwischenzeitlich
wurde eine Knickpflegemaßnahme und ein Pflegeschnitt der Bäume auf Kosten des
Bauträgers und unter fachlicher Aufsicht des Teams Natur und Landschaft
durchgeführt, um Totholz und tiefhängende Äste im Terrassenbereich zu
entfernen.
Ein
ausdrücklicher Beschluss zur Einhaltung des nach der DIN 18920 vorgesehenen
Schutzabstandes, d. h. Kronentraufe + 1,50 Meter ist vom Ausschuss zu diesem
Bebauungsplan nicht gefasst worden. Bei den übrigen Bäumen und Knicks im
Plangebiet wurde dieser Abstand dennoch überwiegend eingehalten. Lediglich
einzelne Gebäudeecken reichen bis an den Kronenrand einzelner Bäume heran.
Wenn
man den Schutzabstand zum Knick am Weg am Stadtpark hätte optimieren wollen,
dann hätte die Baugrenze um mindestens 5,50 Meter nach Norden zurückverlegt
werden müssen, um auch mit den ca. 4,00 Meter tiefen Terrassen außerhalb des
Schutzbereiches gemäß DIN 18920 zu liegen. Für eine optimale Besonnung der
Gebäude nördlich des Knicks hätte die Baugrenze ca. um weitere 10 Meter nach
Norden verschoben werden müssen.
Die
Erweiterung der Abstände hätte die bebaubare Grundstücksfläche deutlich
verringert.