Sitzung: 05.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 20/0345
Beschluss:
a a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 zur Vorlage B 20/0345) werden
berücksichtigt
7, 7.1, 9, 12.4, 12.5, 12.6, 12.8, 12.9, 13.1, 13.5
teilweise berücksichtigt
13, 13.3, 13.4
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 11a, 11b, 12, 12.1,
12.2, 12.3, 12.7, 13.2
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 326 Norderstedt "Westlich Kringelkrugweg", Gebiet: nördl.
Harkshörner Weg, westlich Kringelkrugweg, südlich Flurstück 860, Flur 03,
Gemarkung Harksheide, östlicher Teilbereich des Flurstückes 861, Flur 03,
Gemarkung Harksheide, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und
südlich Schleswiger Hagen, westlich Kohtla-Järve-Straße bestehend aus dem Teil
A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur
Vorlage B 20/0345) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 20/0345) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 09.09.2020, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 15.09.2020 (Anlage 6 zur Vorlage B 20/0345) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
|
Nein: |
|
|
|
|
|
|
1 |
1 |
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15; Ja-Stimmen:
13; Nein-Stimmen: 2; Stimmenenthaltung: 0
somit mehrheitlich
beschlossen.