Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5 und 6 werden gemeinsam behandelt

 

Zum Bebauungsplan:

Der Ausschuss diskutiert über die Abstellräume in der neuen Planung.

Frau Weule legt die Auffassung der Verwaltung dar.

Frau Baumgartt vom Büro Baumgartt, Pahl-Weber stellt die Planung im Einzelnen vor

Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung

 

Zum Grünordnungsplan:

 

Frau Jacob vom Büro Hess und Jacob beantwortet die Fragen des Ausschusses zum Grünordnungsplan Frau Weule und Frau v. Eschwege legen die Ansicht der Verwaltung dar. Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung.

 

Die Sitzung wird um 19:00 Uhr unterbrochen und um 19.05 Uhr weitergeführt.

 

Frau Slevogt verlässt um 19:05 Uhr die Sitzung, für sie nimmt Herr Rudolf als Mitglied des Planungsausschusses an der Sitzung teil.

 

Herr Berg stellt den Antrag, das beim Bebauungsplan die Baugrenzen so zu legen sind, das die Tiefgarage auch außerhalb der Gebäude realisiert werden kann

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrages: 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, damit abgelehnt.

 

Beschluß:

a)         Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan 159 (Neufassung) 1. Änderung und Ergänzung - Norderstedt -, Gebiet: zwischen Norderstraße und Rathausallee wird zur Kenntnis genommen.

Die Behandlung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll entsprechend den Ausführungen in der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 00/0506 sowie der Anlage 3 dieser Vorlage erfolgen.

b)         Der vom Landschaftsarchitekturbüro HESS · JACOB und dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan und der dazugehörige Erläuterungsbericht in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage (Stand: 31. Oktober 2000) werden gebilligt.

Der Entwurf des Grünordnungsplanes mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gleichzeitig mit dem Bebauungsplanentwurf 159 (Neufassung) 1. Änderung und Ergänzung öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände/-vereine sind von der Auslegung zu unterrichten.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgenommen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69