Sitzung: 15.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1
Vorlage: B00/0585
Die
Tagesordnungspunkte 3, 4, 5 und 6 werden gemeinsam behandelt
Zum
Bebauungsplan:
Der
Ausschuss diskutiert über die Abstellräume in der neuen Planung.
Frau
Weule legt die Auffassung der Verwaltung dar.
Frau
Baumgartt vom Büro Baumgartt, Pahl-Weber stellt die Planung im Einzelnen vor
Der
Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung
Zum
Grünordnungsplan:
Frau
Jacob vom Büro Hess und Jacob beantwortet die Fragen des Ausschusses zum
Grünordnungsplan Frau Weule und Frau v. Eschwege legen die Ansicht der
Verwaltung dar. Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung.
Die
Sitzung wird um 19:00 Uhr unterbrochen und um 19.05 Uhr weitergeführt.
Frau
Slevogt verlässt um 19:05 Uhr die Sitzung, für sie nimmt Herr Rudolf als
Mitglied des Planungsausschusses an der Sitzung teil.
Herr
Berg stellt den Antrag, das beim Bebauungsplan die Baugrenzen so zu legen sind,
das die Tiefgarage auch außerhalb der Gebäude realisiert werden kann
Abstimmungsergebnis
zum Änderungsantrages: 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, damit abgelehnt.
Beschluß:
a)
Das
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Grünordnungsplanes zum
Bebauungsplan 159 (Neufassung) 1. Änderung und Ergänzung - Norderstedt -,
Gebiet: zwischen Norderstraße und Rathausallee wird zur Kenntnis genommen.
Die Behandlung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll
entsprechend den Ausführungen in der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 00/0506 sowie
der Anlage 3 dieser Vorlage erfolgen.
b)
Der
vom Landschaftsarchitekturbüro HESS · JACOB und dem Team Natur
und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan und der dazugehörige
Erläuterungsbericht in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage (Stand: 31.
Oktober 2000) werden gebilligt.
Der Entwurf des Grünordnungsplanes mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht
ist zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 2
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gleichzeitig mit dem Bebauungsplanentwurf
159 (Neufassung) 1. Änderung und Ergänzung öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände/-vereine sind von der
Auslegung zu unterrichten.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung
ausgenommen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
...
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen