Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:3

Die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5 und 6 werden gemeinsam behandelt

 

Zum Bebauungsplan:

Der Ausschuss diskutiert über die Abstellräume in der neuen Planung.

Frau Weule legt die Auffassung der Verwaltung dar.

Frau Baumgartt vom Büro Baumgartt, Pahl-Weber stellt die Planung im Einzelnen vor

Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung

 

Zum Grünordnungsplan:

 

Frau Jacob vom Büro Hess und Jacob beantwortet die Fragen des Ausschusses zum Grünordnungsplan Frau Weule und Frau v. Eschwege legen die Ansicht der Verwaltung dar. Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung.

 

Die Sitzung wird um 19:00 Uhr unterbrochen und um 19.05 Uhr weitergeführt.

 

Frau Slevogt verlässt um 19:05 Uhr die Sitzung, für sie nimmt Herr Rudolf als Mitglied des Planungsausschusses an der Sitzung teil.

 

Herr Berg stellt den Antrag, das beim Bebauungsplan die Baugrenzen so zu legen sind, das die Tiefgarage auch außerhalb der Gebäude realisiert werden kann

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrages: 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, damit abgelehnt.

 

Beschluß:

a)       Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die Behandlung des Ergeb­nisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll entsprechend den Ausführungen in der Anlage 3 dieser Vor­lage erfolgen.

b)       Eine erneute Bürgerbeteiligung in Form einer Veranstaltung ist gemäß Anlage 9 dieser Vorlage (Maßnah­menkatalog) durchzuführen.

c)       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und Ergänzung, Gebiet: Zwischen Norderstraße und Rathausallee, wird einschließlich der Begründung, Stand: November 2000, gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und Ergänzung, sowie die Begrün­dung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebau­ungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Auf Grund  des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung, noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69