Sitzung: 15.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:3
Vorlage: B00/0506
Die Tagesordnungspunkte
3, 4, 5 und 6 werden gemeinsam behandelt
Zum
Bebauungsplan:
Der
Ausschuss diskutiert über die Abstellräume in der neuen Planung.
Frau
Weule legt die Auffassung der Verwaltung dar.
Frau
Baumgartt vom Büro Baumgartt, Pahl-Weber stellt die Planung im Einzelnen vor
Der
Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung
Zum
Grünordnungsplan:
Frau
Jacob vom Büro Hess und Jacob beantwortet die Fragen des Ausschusses zum
Grünordnungsplan Frau Weule und Frau v. Eschwege legen die Ansicht der
Verwaltung dar. Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die Planung.
Die
Sitzung wird um 19:00 Uhr unterbrochen und um 19.05 Uhr weitergeführt.
Frau
Slevogt verlässt um 19:05 Uhr die Sitzung, für sie nimmt Herr Rudolf als
Mitglied des Planungsausschusses an der Sitzung teil.
Herr
Berg stellt den Antrag, das beim Bebauungsplan die Baugrenzen so zu legen sind,
das die Tiefgarage auch außerhalb der Gebäude realisiert werden kann
Abstimmungsergebnis
zum Änderungsantrages: 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, damit abgelehnt.
Beschluß:
a)
Das
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die
Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll
entsprechend den Ausführungen in der Anlage 3 dieser Vorlage erfolgen.
b)
Eine
erneute Bürgerbeteiligung in Form einer Veranstaltung ist gemäß Anlage 9 dieser
Vorlage (Maßnahmenkatalog) durchzuführen.
c)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und
Ergänzung, Gebiet: Zwischen Norderstraße und Rathausallee, wird einschließlich
der Begründung, Stand: November 2000, gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159 (Neufassung), 1. Änderung und
Ergänzung, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
parallel zu der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes
ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung
beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V.
m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie
waren weder bei der Beratung, noch bei der Abstimmung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen