Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen der Richtlinie:

 

      I.        Unter II. Fördermaßnahmen wird Punkt 1.1.2 Satz 2 wie folgt geändert:

 

Inhalt, Dauer sowie Voraussetzungen für die Durchführung der Grundausbildung werden durch den Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren „Regelungen zur bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt.

 

    II.        Unter II. Fördermaßnahmen wird Punkt 1.2 Satz 3 wie folgt geändert:

 

Die näheren Voraussetzungen und das Verfahren werden durch den Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren „Regelungen zur bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt.

 

   III.        Unter III. Allgemeine Schlussbestimmungen wird Nr. 2 Inkrafttreten, Laufzeit neu festgelegt:

 

Die Jugendförderrichtlinien treten mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft. Die Laufzeit ist befristet bis zum 31.12.2025.

 

Norderstedt, den

 

Stadt Norderstedt

Die Oberbürgermeisterin

 

Elke Christina Roeder

Oberbürgermeisterin


Abstimmung:

 

Bei 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.