Sitzung: 10.12.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: B 20/0473
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen der Richtlinie:
I.
Unter
II. Fördermaßnahmen wird Punkt 1.1.2 Satz 2 wie folgt geändert:
Inhalt, Dauer sowie Voraussetzungen für die
Durchführung der Grundausbildung werden durch den Erlass des Ministeriums für
Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren „Regelungen zur
bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ in der jeweils
gültigen Fassung festgesetzt.
II.
Unter
II. Fördermaßnahmen wird Punkt 1.2 Satz 3 wie folgt geändert:
Die näheren Voraussetzungen und das Verfahren
werden durch den Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend,
Familie und Senioren „Regelungen zur bundeseinheitlichen Card für
Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ in der jeweils gültigen Fassung
festgesetzt.
III.
Unter
III. Allgemeine Schlussbestimmungen wird Nr. 2 Inkrafttreten, Laufzeit neu
festgelegt:
Die Jugendförderrichtlinien treten mit
Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft. Die Laufzeit ist befristet bis zum 31.12.2025.
Norderstedt, den
Stadt Norderstedt
Die Oberbürgermeisterin
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin
Abstimmung:
Bei 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.