Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage. Danach beantwortet er die Fragen des Ausschusses.

 

Der Ausschuss diskutiert über die Vorlage.

 

Beschluß:

a)       Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 02.01.2001 bis 02.02.2001.

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und privater Personen werden:

teilweise berücksichtigt:

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat – vom 17.01.2001

Punkt 2:
Helga Paulsen vom 21.01.2001

Punkt 3:
Ursula Eichhöfer vom 08.01.2001

Punkt 4:
Gerhard Mende vom 29.01.2001

Punkt 5:
Rainer Mende vom 29.01.2001

Punkt 6:
Klaus Hansen vom 28.01.2001

Punkt 7:
Hildegard und Erich Krüger vom 29.01.2001

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage-Nr. B 01/0044 Bezug genommen.

b)       Der auf Grund von berücksichtigten Anregungen nach der öffentlichen Auslegung geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 234 – Norderstedt – Gebiet: zwischen Schillerstraße/Tannenhofstraße/Am Sood – wird gebilligt.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 (Stand: 01.03.2001) zur Vorlage Nr. B 01/0044 gebilligt.

Der Entwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 3 erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der erneuten Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Über alle eingegangenen Anregungen, einschließlich denen der ersten öffentlichen Auslegung, soll die abschließende Behandlung im Rahmen des Satzungsbeschlusses erfolgen. Die bisherigen Einwender sind über die erneute Auslegung zu unterrichten.

 

Es soll vor der erneuten Auslegung eine textliche Festsetzung aufgenommen werden, die die vorhandenen Bäume besser schützt.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69