Sitzung: 22.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0135
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 04.03.2021
merkt Herr Welk (für die WIN Fraktion) an, dass vor der neuen Zentrale der
Norderstedter Bank Rabatten angelegt wurden, die von „eiligen“ Bankkunden
(sicherlich unzulässig) als Parkplatz genutzt würden.
Hierzu
wird die Verwaltung gefragt, was diese gegen dortige „Falschparker“ unternehmen
könne / werde.
Antwort:
Selbstverständlich
ist das Parken auf den o. a. Grünflächen unzulässig.
Die
angesprochenen (fotografierten) Rabatten sind Bestandteil der neuen Kreisverkehrsplatzanlage
„Berliner Allee / Ochsenzoller Straße“, die vor kurzer Zeit für den Verkehr
freigegeben wurde.
Die
Ausbauplanung (mit allen Nebenflächen und Ausgestaltungen) für dieses Projekt
wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt, dort
beschlossen und zur Umsetzung freigegeben.
Seinerzeit
wurde in diesem Zusammenhang unter anderem allen Ausschussmitgliedern
aufgezeigt, dass die (seitens Herrn Welk angesprochenen) Grünflächen
abschließend als Baumstandort genutzt / ausgestaltet werden.
Insofern
erfolgt dort in Kürze die Baumpflanzaktion und es werden jeweils noch Bügel in
die Rabattflächen eingesetzt (diese fungieren zum einen als Baumscheibenschutz und
zum anderen verhindern sie unerlaubte Parkvorgänge).
Die
Beantwortung solcher Fragen kann gerne auch auf telefonischem Wege und somit
wesentlich unbürokratischer erfolgen.