Beschluss:

a)         Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger Straße/ Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und südlich Schleswiger Hagen, westlich Kothla-Järve-Straße, gegenüber der Fassung des Beschlusses vom 04.06.2015 geändert beschlossen.

          Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.05.2021 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 21/0207). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

          Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

·        Schaffung von gefördertem Wohnungsbau

·        Sicherung der Grünstrukturen am Rüsternweg und entlang der Bahn und des Gehölzbestandes im Norden

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2      BauGB).

 

b)         Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger Straße/ Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und südlich Schleswiger Hagen, westlich Kothla-Järve-Straße, Teil A – Planzeichnung (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur Vorlage B 21/0207) und Teil B – Text (vgl. Anlage 4 zur Vorlage B 21/0207) in der Fassung vom 19.05.2021 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 19.05.2021 (vgl. Anlage 5 zur Vorlage B 21/0207) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger Straße/ Rüsternweg" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes
  • zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
  • zur Verschattung und Besonnung der angrenzenden Grundstücke und Gebäude
  • zum Verkehrsaufkommen der angrenzenden Hauptverkehrsstraßen
  • zur Leistungsfähigkeit der Anbindungspunkte
  • zum Schallschutz

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • zum Artenschutz

 

Boden und Wasser: Aussagen

  • zu Grundwasserständen
  • zur Beschaffenheit des Baugrunds
  • zur Bodenkontamination
  • zum Vorhandensein von Altablagerungen und Altstandorten
  • zum vorsorgenden Bodenschutz
  • zur Entsorgung von Böden beim Aushub
  • zum Ergebnis der Untersuchung Oberboden in der Grünfläche
  • zur Entwässerung des Plangebietes
  • zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet
  • zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers

 

 Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
  • zur Energieversorgung
  • zu Gebäudestandards

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu den Belangen von Natur und Landschaft
  • zur Kompensationen von Eingriffen

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                              Stand: Januar 2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt              Stand: 12/2007

·      Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                 Stand: 05/2020

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                       Stand: 12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne   Stand:        2016/2017

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt             Stand: 2007

·      Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten,                                Stand: 2000

·      Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu
verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora                                             2010 bis 2015

·      Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring                                                        2016

·      Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen
für die Indikatoren der Fauna und Flora                                                                 2017 bis 2021

·      Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt,                        04.05.2021

·      Energetisches Konzept zum B-Plan Verfahren B 314                                                   Mai 2021

·      Verschattungsstudie Neubau eines Wohnquartieres
Ulzburger Straße, Norderstedt,                                                        Juni 2019 / September 2019

·      Grünplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 314
mit faunistischer Potenzialabschätzung zur Berücksichtigung
des Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz
und Baumgutachten                                                                                        Stand: 19.05.2021

·      Bebauungsplanverfahren B 314 in 22850 Norderstedt,
Ulzburger Straße, Baugrundbeurteilung,                                                                     22.08.2019

·      Untersuchung des Oberbodens einer Grünfläche im
Rahmen der Bauleitplanung in Norderstedt, B-Plan 314,                                17.03.2021

·      Norderstedt Ulzburger Straße, Altlasten- und Baugrunduntersuchung,                      20.09.2007

·      Verkehrstechnische Untersuchung der Anbindung der
Bebauungspläne Nr. 314 und 324 an die Ulzburger Straße
in Norderstedt                                                                                                       Dezember 2019

·      Bebauungsplan 314 in Norderstedt-Bewertung der Tiefgaragen
bezüglich des möglichen Rückstaus auf öffentliche Flächen                                 Februar 2021

·      Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept
Projekt: Bebauungsplanverfahren 314 Norderstedt, Ulzburger Straße                         Mai 2021

·      Stellungnahme des Kreises Segeberg-Der Landrat-
Fachdienst Kreisplanung, untere Naturschutzbehörde                                                31.05.2016

·      Stellungnahme des Kreises Segeberg-Der Landrat-
Fachdienst Kreisplanung, SG Abwasser                                                                     31.05.2016

·      Stellungnahme des Kreises Segeberg-Der Landrat-
Fachdienst Kreisplanung, SG Bodenschutz                                                                31.05.2016

·      Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten                                                 25.05.2016

·      Stellungnahme des Kreis Segeberg – Der Landrat-
Wasser-Boden-Abfall                                                                                                   15.02.2021

·      Stellungnahme des Kreis Segeberg – Der Landrat-
Wasser-Boden-Abfall                                                                                                  25.03.2021

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

4

3

2

2

1

1

-

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

1

-

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15; Ja-Stimmen:14; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung:0

somit mehrheitlich beschlossen.