Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0278
Herr Segatz fragte für die
SPD-Fraktion folgendes an:
Erlaubt die
Stadtverwaltung zukünftig das Abstellen und Aufladen von Elektrofahrzeugen in
Tiefgaragen, z. B. Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, batterieelektrische Pkw und
Plug-ln-Hybrid-Pkw?
Antwort
der Verwaltung:
Es gibt keine Einschränkungen
für E-Fahrzeuge in städtischen Tiefgaragen. Die Garagen können für E-Fahrzeuge
konform zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor genutzt werden.
E-Ladestationen sind derzeit
in den Tiefgaragen von Seiten der Stadt nicht vorgesehen. Derzeit wird
vorrangig das Ladenetz im öffentlichen Straßenraum durch die Stadtwerke
ausgebaut.
Die Elektroinstallationen der städtischen Tiefgaragen sind zurzeit noch nicht für hohe Stromabnahmemengen ausgelegt. Für E-Ladeplätze müssten die Hausanschlüsse der Garagen speziell für diesen Zweck erweitert und die Installationen innerhalb der Garagen ertüchtigt werden.